Fluglärm: Mieter sollen von Entschädigungen profitieren (NZZ)
Nationalrätliche Kommission regelt die Geldverteilung
Hauseigentümer, die Geld als Entschädigung für den Fluglärm bekommen, müssen die Mieten senken. Dies hat die zuständige Kommission des Nationalrats beschlossen.
Pascal Hollenstein
Wird einem von Fluglärm betroffenen Hauseigentümer eine Entschädigung für die Wertverminderung seiner Liegenschaft zugesprochen, muss er diese an die Mieter weitergeben. Diesen Grundsatzentscheid hat ein Ausschuss der nationalrätlichen Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission (Urek) am Donnerstag getroffen.