Zumikon hält seine Chancen für intakt, dem Flughafen Geld wegen Fluglärms abzuringen - auch wenn es dort oben gemäss Verordnung gar keinen gibt.
Von Erwin Haas
Zumikon. - Am 22. Mai hat der Gemeinderat zusammen mit 80 anderen Hausbesitzern gegenüber dem Flughafen Zürich insgesamt 63 Millionen Franken Minderwert geltend gemacht von Liegenschaften, deren Bewohner zumindest subjektiv unter dem Lärm der Südanflüge leiden. Allein die Gemeinde fordert 4,9 Millionen Franken. Gemeindepräsident Martin Kessler und Rechtsanwalt Peter Ettler, der im Fluglärmstreit neben Zumikon viele andere Geschädigte, etwa in Opfikon, vertritt, stützen sich auf ein Gutachten des Hauseigentümerverbands. Dieser hatte 2003 je nach Nähe der Häuser zur Anflugachse 10 bis 29 Prozent Wertverlust errechnet. Am meisten betroffen sind in Zumikon Villenbesitzer im exklusivsten Quartier, dem Chapf.
Den Zeitpunkt der Forderungen, die Unique wie Hunderte anderer Begehren an die Eidgenössische Schätzungskommission weiterleiten muss und die wohl beim Bundesgericht enden, begründeten Kessler und Ettler gestern vor den Medien mit der drohenden Verjährung. Um möglichst viele Schadenersatzbegehren abzuwehren, werde Unique den frühestmöglichen Zeitpunkt geltend machen, zu dem Hausbesitzer hätten wissen müssen, dass ihnen Fluglärm droht. So steht es in einem Brief des Gemeinderats an die «lieben Südanfluggeschädigten». In Frage kämen verschiedene Daten: die Einführung des Südanfluges im Oktober 2003, die Erteilung der Betriebsbewilligung oder eben der Mai 2000, als Deutschland die Vereinbarung über die Nordanflüge kündigte. Jedenfalls sei es ratsam, Schadenersatz möglichst bald anzumelden. Ein Musterbrief lag bei.
Fluglärm, störend wie Rasenmäher
Gemäss der Lärmschutzverordnung hat Zumikon rechtlich gesprochen keinen Fluglärm, der diesen Namen