Ein Jahr Verspätung
Das Instrumentenlandesystem (ILS) für Anflüge auf die Ostpiste des Flughafens Zürich-Kloten kann erst im Herbst 2006 mit rund einjähriger Verspätung in Betrieb genommen werden. Bis dahin wird weiterhin mit abendlichen Südanflügen zu rechnen sein, wie die Flughafenbetreiberin Unique am Freitag mitteilte.
(ap) Unique hatte zwar die Bauarbeiten am ILS für die Piste 28 am 1. Juni 2004 Jahres begonnen, doch verhängte die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt auf Einsprache der Flughafenstandort-Stadt Kloten einen Baustopp.
Auch ein Personal-EngpassDies verursachte eine erste halbjährige Verzögerung, wie Unique-Sprecher Andreas Siegenthaler auf Anfrage sagte. Der Baustopp wurde in der Zwischenzeit aufgehoben, doch hat die Schweizer Flugsicherung Skyguide in der Zwischenzeit ihre Experten für andere Aufgaben, etwa die neuen Flugverfahren, eingesetzt.
Die Einführung des ILS auf Piste 28 hat zur Folge, dass die Flugverkehrsleiter der Skyguide aus Sicherheitsgründen erneut auf ein neues Flugsicherungskonzept und die dazugehörigen Verfahren geschult werden, wie es in der Mitteilung heisst.
Erst in einem guten JahrZum grossen Bedauern von Unique könne das ILS 28 nach Abschluss der Bauarbeiten weder, wie ursprünglich geplant, im kommenden Herbst noch im Frühsommer 2006, sondern erst im Herbst 2006 in Betrieb genommen werden. Unique bat in der Mitteilung die betroffene Bevölkerung um Verständnis, dass die angestrebte Entlastung von abendlichen Südanflügen bei Schlechtwetterlagen erst dann realisiert werden kann.
Markante Reduktion der Südanflüge erwartetAbendliche Südanflüge seien seit Einführung des ILS auf Piste 34 wie folgt durchgeführt worden: im November 2004 an acht Tagen, im Dezember 2004 an 17, im Januar an sieben, im Februar an zwölf, im März an sechs und im April sowie im Mai jeweils an zwei Tagen. Mit Inbetriebnahme des ILS 28 könne die Zahl dieser Abendanflüge stark reduziert werden.
Info VFSN:
Die skyguide AG ist eine schweizerische Aktiengesellschaft. Sie führt, gestützt auf Art. 40 des Luftfahrtgesetzes (LFG), im Auftrag des Bundes den Flugsicherungsdienst im schweizerischen und delegierten Luftraum des angrenzenden Auslandes durch.
Skyguide ist im Rahmen der Gesetzgebung über die Luftfahrt selbständig operativ tätig. Die Gesellschaft untersteht aufsichtsrechtlich dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).
Der Bund als Eigner bzw. Mehrheitsaktionär der skyguide führt das Unternehmen über die strategischen Ziele und die Teilnahme an der Generalversammlung der gemischtwirtschaftlichen und nicht gewinnstrebigen Aktiengesellschaft (insbesondere Wahl des Verwaltungsrates und Genehmigung der Rechnung).
Faktenblatt des UVEK:
„Das Verhältnis zwischen skyguide AG und Bund“