Nationalrätliche Kommission regelt die Geldverteilung
Hauseigentümer, die Geld als Entschädigung für den Fluglärm bekommen, müssen die Mieten senken. Dies hat die zuständige Kommission des Nationalrats beschlossen.
Pascal Hollenstein
Wird einem von Fluglärm betroffenen Hauseigentümer eine Entschädigung für die Wertverminderung seiner Liegenschaft zugesprochen, muss er diese an die Mieter weitergeben. Diesen Grundsatzentscheid hat ein Ausschuss der nationalrätlichen Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission (Urek) am Donnerstag getroffen. «Wir sind uns einig, dass die Mieter in der Fluglärmentschädigungsfrage nicht leer ausgehen dürfen», sagt der Zürcher SVP-Nationalrat Robert Keller zum Beschluss der Urek-Subkommission, die er präsidiert.
Auszug:
Eine Lösung zeichnete sich in der Kommission auch in der Frage ab, auf welchem Verfahrensweg die Hauseigentümer an ihre Entschädigungszahlungen kommen sollen. Vom Zürcher FDP-Nationalrat Rolf Hegetschweiler, der mit einer parlamentarischen Initiative den Anstoss zur geplanten Gesetzesänderung gegeben hatte, war eine Lösung über das Enteignungsgesetz angeregt worden. Laut Keller will die Kommission nun vorschlagen, dass bei Änderungen des Betriebsreglementes der Flughäfen künftig ein Auflageverfahren durchgeführt werden muss, bei dem die Eigentümer der von Fluglärm betroffenen Liegenschaften einzeln angeschrieben werden. Während einer 30-tägigen Frist könnten sie dann gegenüber dem Flughafen ihre Ansprüche anmelden. ...
...In einer ersten Stellungnahme sagte der Finanzchef des Zürcher Flughafens, Beat Spalinger, man begrüsse «alle Massnahmen, welche zu zusätzlicher Rechtssicherheit führen, sofern sie in einer Form sind, welche operativ auch umsetzbar ist». Ob dies bei den Vorschlägen der Subkommission der Fall ist, wollte Spalinger nicht kommentieren.