2010

Flugplatz Dübendorf nicht aviatisch nutzen (Leserbrief NZZ)

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Kloten will die General Aviation - das sind die kleineren gewerblichen und privaten Nutzer - des Flughafens loswerden. Willkommen in Dübendorf, trommelt die Task-Force Flugplatz Dübendorf (NZZ 17. 2. 10).   Im Klartext: Kloten könnte mehr Start- und Landekapazitäten für die grossen Mitspieler im Flugverkehr schaffen, die kleineren sollen anderswo lärmen, gerne in Dübendorf.

Bundesverkehrsminister antwortet doch (SB)

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Schwarzwald-Baar-Kreis (fsk). Das Bundesverkehrsministerium will »im Interesse der süddeutschen Grenzregion auf der eingeschlagenen Linie« die sechs Landräte, die an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer in Bezug auf An- und Abflüge zum Flughafen Zürich geschrieben haben, weiter unterstützen.   Wie der Landtagsabgeordnete Guido Wolf (CDU) auf Anfrage mitteilte, liegt doch ein Antwortschreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 18. Dezember vor.

Weniger Grenzen über den Wolken op-online)

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Langen ‐ Wer heute von Rom nach Amsterdam fliegt, bekommt weder die Alpen zu sehen, noch fliegt er über deutschen Boden. Dabei führte der direkte Luftweg eigentlich über den Norden Italiens, die Schweiz und dann ziemlich genau über Mannheim hinweg zur Hauptstadt der Niederlande.

Von Jens Dörr

Doch der Flug nach Amsterdam führt den Reisenden auf eine ganz andere, umständlich anmutende Route: Nach dem Start in Rom dreht die Maschine zunächst in westliche Richtung ab, passiert Nizza südlich und fliegt dann in nordwestlicher Richtung gen Lyon.

Südschneiser ziehen vor Bundesgericht (TA)

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Das Fluglärmforum Süd fordert, dass Südanflüge nur aus meteorologischen Gründen erlaubt sein sollen.

Nach den Städten Zürich und Winterthur sowie dem Verein «Flugschneise Süd - Nein» zieht nun auch das Fluglärmforum Süd (FLFS) vor Bundesgericht. Wie die anderen Parteien ficht das FLFS den Entscheid des Bundesverwaltungsgericht an.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Dezember 2009 die Beschwerden von zahlreichen Gemeinden, Firmen, Interessengruppen und Privaten abgewiesen.

Bundesgericht soll Südanflüge stoppen (VFSN)

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Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2009 die Südanflüge für notwendig und dadurch zulässig beurteilt. Der Verein Flugschneise Süd – NEIN (VFSN) hat jetzt bei der höchstrichterlichen Instanz, dem Bundesgericht, Beschwerde dagegen erhoben.

Am 1. September 2003 hat der Verein Flugschneise Süd – NEIN (VFSN) die erste Beschwerde gegen die Südanflüge eingereicht. Mehr als 6 Jahre später, im Dezember 2009 hat das Gericht nun endlich ein Urteil gefällt. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Südanflüge für notwendig und dadurch zulässig.

BAZL veröffentlicht Schlussbericht zum SIL-Prozess für den Flughafen Zürich (BAZL)

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Bern, 02.02.2010 - Das BAZL hat den Schlussbericht zum Koordinationsprozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich veröffentlicht.   Er enthält eine Zusammenfassung des umfangreichen Koordinationsprozesses und die vom UVEK im vergangenen Dezember getroffene Entscheidung, alle drei Betriebsvarianten als Basis für das Objektblatt zu verwenden.