Der Verein Flugschneise Süd – NEIN hat jetzt beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid zu Südanflügen erhoben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2009 die Südanflüge für notwendig und dadurch zulässig beurteilt. Der Verein Flugschneise Süd - NEIN (VFSN) hat jetzt beim Bundesgericht Beschwerde dagegen erhoben.
Am 1. September 2003 hat der «Verein Flugschneise Süd - NEIN» (VFSN) die erste Beschwerde gegen die Südanflüge eingereicht. Mehr als 6 Jahre später, im Dezember 2009 hat das Bundesverwaltungsgericht nun ein Urteil gefällt. Es hält die Südanflüge für notwendig und dadurch zulässig. Gemäss Urteil bestehen keine Alternativen zu den Südanflügen. Der VFSN habe dieses Urteil genau analysiert und feststellen müssen, dass das Gericht seine Beweise sowie die Plädoyers der öffentlichen Verhandlung schlicht ignoriere, schreibt der Verein. Das einzig Positive an diesem Urteil sei, dass es endlich gefällt wurde.
So habe man jetzt die Möglichkeit, mit einer Beschwerde beim Bundesgericht die Überprüfung der Südanflüge zu verlangen.
Auch andere vom Fluglärm betroffene Gemeinden und Städte haben den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter gezogen (wir berichteten). Die Fluglärmgegner des «Brügerprotest Ost» hingegen haben angekündigt, den Entscheid nicht mehr anzufechten. (bvd)
siehe auch:
Bundesgericht soll Südanflüge stoppen (VFSN)