Nach den Städten Zürich und Winterthur sowie dem Verein «Flugschneise Süd - Nein» zieht nun auch das Fluglärmforum Süd (FLFS) vor Bundesgericht. Wie die anderen Parteien ficht das FLFS den Entscheid des Bundesverwaltungsgericht an.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Dezember 2009 die Beschwerden von zahlreichen Gemeinden, Firmen, Interessengruppen und Privaten abgewiesen. Diese hatten sich gegen die Genehmigung des vorläufigen Betriebsreglements am Flughafen Zürich durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) gewehrt.
Begrenzung von Nachtflügen
Das Bazl sei nicht berechtigt gewesen, die Südanflüge im Rahmen einer notrechtlichen Verfügung anzuordnen, schreibt das FLFS in einer Mitteilung. Notrecht spreche der Bundesrat, der in dieser Thematik noch keinen Entscheid gefällt habe.
Die Anflüge über eines der am dichtesten besiedelten Gebiete der Schweiz widersprächen der gültigen Raumplanung und dem Umweltschutzgesetz, schreibt das FLFS weiter. Es fordert, dass Südanflüge nur aus meteorologischen Gründen erlaubt werden sollen und die Zahl der Nachtflugbewegungen auf 5000 plafoniert werden.