Der Schlussbericht fasst den Ablauf des SIL-Koordinationsprozesses für den Flughafen Zürich zusammen und enthält eine Übersicht über den zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Akteuren der Luftfahrt erreichten Konsens sowie die noch verbliebenen Differenzen. Weiter umfasst das Dokument die Stellungnahmen der am Koordinationsprozess beteiligten Behörden und Institutionen zum Entwurf des Schlussberichts sowie die Entscheide des UVEK zu den Betriebsvarianten.
Das UVEK hatte am 15. Dezember 2009 bekannt gegeben, alle drei Betriebsvarianten («E optimiert», «E DVO» und «J optimiert») ins Objektblatt aufzunehmen. Dadurch entsteht der nötige Spielraum, um im weiteren Verlauf der Arbeiten für das künftige Betriebsregime des Flughafens Zürich auf mögliche politische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können. Gestützt auf den Schlussbericht erstellt das BAZL als nächstes den Entwurf für das Objektblatt. Dieser Entwurf soll Mitte Jahr parallel zu den Richtplänen der betroffenen Kantone in die öffentliche Auflage gehen. Neben den Kantonen und Gemeinden wird sich auch die Bevölkerung zum Entwurf äussern können. Die Genehmigung des Objektblattes und der kantonalen Richtpläne durch den Bundesrat ist für 2012 geplant.
Im Rahmen des fünfjährigen Koordinationsprozesses sind in einem analytischen Verfahren sämtliche technisch machbaren Betriebsformen für den Flughafen Zürich umfassend geprüft und unter politischen Gesichtspunkten breit diskutiert worden. Die daraus resultierenden drei Varianten ermöglichen einen Ausgleich zwischen den Interessen an einem leistungsfähigen Flughafen und den Anliegen, die Auswirkungen des Luftverkehrs auf Menschen und Umwelt möglichst zu begrenzen. Dadurch bilden sie eine tragfähige Basis für die weiteren Arbeiten.
Beteiligt an den technischen Arbeiten waren Vertreter des Kantons Zürich, der Flughafen Zürich AG, der Flugsicherung Skyguide sowie der Bundesstellen BAZL, BAFU, ARE und Luftwaffe. An den Koordinationsgesprächen vertreten waren weiter die in ihrer Raumplanung betroffenen Nachbarkantone Aargau und Schaffhausen. Die übrigen Nachbarkantone St. Gallen, Thurgau, Schwyz und Zug wurden regelmässig informiert und auch konsultiert.
Der SIL legt den raumplanerischen Rahmen fest, in welchen sich der Betrieb eines Flugplatzes einpassen muss. Er ist gleichzeitig die Basis und eine Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements einer Flugplatzanlage. Mit dem SIL erfolgt die Abstimmung der Sachplanung des Bundes für die Infrastrukturen der Zivilluftfahrt mit den Raumplanungen der Kantone. Der SIL schafft aber auch Rechts- und Planungssicherheit und ist im Fall des Flughafens Zürich bis ins Jahr 2030 ausgelegt.
Schlussbericht (Linksammlung BAZL)