Zusätzliche Abklärungen für gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich (BAZL)
Am 31.
Am 31.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Verkehrsrichtplans. Von der Revision ausgeklammert ist vorläufig der Bereich Flughafenregion; hier wird ein separates Richtplan-Verfahren durchgeführt.
Während der Auflagefrist (30.6.2005!) kann sich jedermann zur Vorlage äussern.
Um was geht es?
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Verkehrsrichtplans. Mit der Revision wird eine mit der Siedlungsentwicklung koordinierte Verkehrsplanung angestrebt.
Die Schweizer Flugsicherung hat für ein ungeeignetes System jahrelang Millionen ausgegeben. Nun geraten auch Uvek und VBS in die Kritik
In einer dürren Mitteilung kündigte Skyguide im Juli letzten Jahres das Ende von «Projekt Atmas» an. Das geplante neue System zur Flugsicherung mache «wirtschaftlich wenig Sinn», hiess es. Heute meinen Politiker, das System sei von Anfang an veraltet gewesen. Als das Projekt abgebrochen wurde, waren allerdings bereits 55 Millionen Franken ausgegeben worden. Ende Juni will Skyguide erklären, wie es zu der teuren Fehlinvestition kam.
Leserbrief im Glattaler vom 13.05.05
Mit einem einmaligen Zynismus und einer Arroganz die schwer zu denken gibt, behauptet doch Unique in der Presse, in der Flugschneise im Süden seien ganze 13 Personen vom Fluglärm betroffen. Fragt sich nur wieso Tausende von Menschen jeden Morgen geweckt werden, an Demos gehen, Mahnwachen am Flughafen besuchen, Poitiker, Behörden und auch Unique anschreiben?
Entschädigungsforderungen können verjähren.
Der VFSN hat Sie bisher bewusst nicht aufgefordert, Entschädigungsklagen einzureichen. Es ist uns wichtiger, die Südanflüge wegzubringen als Entschädigungen zu erhalten, und dadurch die Südanflüge akzeptieren zu müssen.
Am 29. März 2005 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das von Unique (Flughafen Zürich AG) am 31. Dezember 2003 eingereichte vorläufige Betriebsreglement mit Einschränkungen genehmigt. Unique (Flughafen Zürich AG) erhob gegen einige Auflagen Beschwerde, akzeptiert jedoch, dass die flexible Benutzung der Pisten für Starts, die als Kompensation für die verlängerte Nachtflugsperre beantragt wurde, nur mit Einschränkungen genehmigt wurde.
Am Mittwoch, 11. Mai empfängt die Gemeinde Egg ihre
Regierungspräsidentin. Dazu ist die Bevölkerung von Egg eingeladen. Für die Gemeinde Egg ist dies ein einmaliges und freudiges Ereignis - und dies wollen wir akzeptieren.
Gleichwohl können sich die Schneiser zahlreich mit ihren gelben Käppi (und hoffentlich ohne Regeschirm) an diesem festlichen Eggeranlass zeigen. Mit Rücksicht auf die Bevölkerung von Egg, verzichten wir auf Banden, Trillerpfeifen etc.
Verfahren in Leipzig ausgesetzt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat noch keinen definitiven Entscheid über die Klagen von Unique und Swiss gegen das deutsche Anflugregime für den Flughafen Zürich gefällt. Das Revisionsverfahren wurde ausgesetzt. Diesen Entscheid begründete das Gericht am Mittwoch mit einer hängigen Klage der Schweiz beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
(sda) Mit ihrer Klage ficht die Schweiz einen negativen Entscheid der Europäischen Kommission an.
Die Eingabefrist für persönlich zugestellte Verfügungen sei am Dienstag abgelaufen.
Pressemitteilung des Vereins Flugschneise Süd – NEIN zur Beschwerde des Kantons Zürich gegen das vorläufige Betriebsreglement.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />
Warum bekämpft der Kanton das dual landing nicht ?
Mit Genugtuung nimmt der VFSN zur Kenntnis, dass die Volkswirtschaftsdirektion gegen einzelne Punkte der neuen Betriebsreglements Beschwerde erhoben hat.
Dem Bevölkerungsschutz werde zu wenig Gewicht beigemessen, der Wegfall der