Warum bekämpft der Kanton das dual landing nicht? (Pressemitteilung VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am

Pressemitteilung des Vereins Flugschneise Süd – NEIN zur Beschwerde des Kantons Zürich gegen das vorläufige Betriebsreglement.

Warum bekämpft der Kanton das dual landing nicht ?

Mit Genugtuung nimmt der VFSN zur Kenntnis, dass die Volkswirtschaftsdirektion gegen einzelne Punkte der neuen Betriebsreglements Beschwerde erhoben hat.

Dem Bevölkerungsschutz werde zu wenig Gewicht beigemessen, der Wegfall der Hubklausel, die Bewilligung für Charterflüge bis 23 Uhr und der wide left turn führten zu einer Mehrbelastung der Bevölkerung.

Für die betroffene Bevölkerung ist es unverständlich, dass der Kanton dem dual landing zugestimmt hat, den gleichzeitigen Landeanflügen von Süden und Osten in den frühen Morgenstunden. Damit wird die grösstmögliche Anzahl von Menschen aus dem Schlaf gerissen. Wo bleibt hier das Engagement der Regierung für die Bevölkerung?

Das Buwal hat diese Anflugvariante abgelehnt, da sie zu einer unverhältnismässigen Zunahme von Lärmbetroffenen führe. Das BAZL hingegen erlaubte sie nicht wie im Gesuch vorgesehen ab 7 Uhr sondern bereits ab 6 Uhr morgens. Warum erfolgt hier keine Beschwerde?

Verein Flugschneise Süd – NEIN,
Der Vorstand