Am 31. Dezember 2004 hatte die Flughafen Zürich AG beim BAZL das Gesuch für einen gekröpften Nordanflug mit einem Endanflug nach Sicht eingereicht. Noch nicht abgeschlossen war damals die Sicherheitsüberprüfung in Bezug auf die Integration eines solchen Anflugs in die bestehenden Flugsicherungsverfahren. Eine solche Überprüfung ist immer dann notwendig, wenn ein bestehendes aviatisches System verändert wird. Nachdem die Ergebnisse dieser Sicherheitsüberprüfung Anfang März vorlagen, konnte das BAZL mit der Prüfung des Dossiers beginnen. Die Kontrolle auf Vollständigkeit durch das Amt hat unterdessen ergeben, dass das Gesuch komplett und damit materiell behandelbar ist.
Da das vom Flughafen beantragte Verfahren international nicht als Standard definiert ist, müssen sowohl die technische Machbarkeit als auch die Sicherheit des Anfluges im Detail geprüft werden. Weiter wird das BAZL das Verfahren operationell zu beurteilen haben, das heisst Probeflüge durchführen müssen. Diese Probeflüge werden sowohl im Simulator als auch in Wirklichkeit vorgenommen.
Bei der Ausgestaltung der für den Anflug erforderlichen Luftraumstruktur haben sich inzwischen aber komplexe Fragen gestellt. Deshalb nimmt der Flughafen noch vertiefte Abklärungen vor in Bezug auf die Anbindung des für den gekröpften Nordanflug erforderlichen Luf
Zusätzliche Abklärungen für gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich (BAZL)
Das von der Flughafen Zürich AG (Unique) beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereichte Gesuch für einen gekröpften Nordanflug mit einem Endanflug nach Sicht ist vollständig. Dies hat die entsprechende Prüfung des Amtes ergeben. Aufgrund sich stellender komplexer Fragen bei der Ausgestaltung des Luftraumes nimmt der Flughafen mit Unterstützung der Flugsicherung Skyguide ergänzende Abklärungen vor. Parallel dazu führt das BAZL die Prüfung des Verfahrens weiter. Unter anderem werden auch Probeflüge stattfinden.