Kanton bekämpft Betriebsreglement (TA)
Der Kanton Zürich bekämpft das vorläufige Betriebsreglement für Zürich-Kloten. Seine Beschwerde richtet sich gegen drei Punkte.
Der Kanton Zürich legt wegen der Ablehnung der Hub-Klausel, der Aufhebung des Charter-Startverbots nach 22 Uhr und wegen des «Wide Left Turn» Beschwerde ein. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) habe bei der Genehmigung des vorläufige Betriebsreglements dem Bevölkerungsschutz zu wenig Rechnung getragen, heisst es in der Mitteilung der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion.