Aufgrund der neuen Flugrouten im Süden und Osten des Flughafens haben die Immobilien an Wert verloren. Der Wertverlust je Immobilie ist zur Zeit mangels Erfahrungswerten (eingebrochener Markt) nicht bezifferbar. Im Frühling 2004 haben Wohneigentümer die revidierten amtlichen Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte erhalten. In diesen Werten ist der Einfluss des Fluglärms nicht berücksichtigt.
Für das Steuerjahr 2003 haben wir Ihnen empfohlen:
- Verschiebung des Einreichedatums der Steuererklärung 2003 auf 30.11.2004
- Reduktion der Eigenmietwert- und Vermögenssteuerwerte basierend auf der Lärmkarte der EMPA und einer Bewertungstabelle in Abhängigkeit der Lageklassen.
Diverse Gründe führten in der Zwischenzeit dazu, dass wir für das Steuerjahr 2004 eine betreffend Reduktion der Werte abweichende Empfehlung herausgeben. Diese vereinfachte Berechnung soll Ihnen einen Richtwert angeben, in welchem Rahmen Sie die Steuerwerte korrigieren können.
Für das Steuerjahr 2004 empfehlen wir Ihnen:
- Prozentuale Reduktion der Eigenmietwerte und Vermögenssteuerwerte in Abhängigkeit der Lärmbelastung.
1. Betroffenheit durch Fluglärm
Für die Bestimmung der Reduktion unterscheiden wir drei Betroffenheits-Grade
Bitte bestimmen Sie auf der Lärmkarte, in welchem Betroffenheits-Grad sich Ihre Liegenschaft befindet. Lärmkarte: hier klicken
2. Ausfüllen der Steuererklärung
Bitte vermerken Sie direkt in der Steuererklärung oder in einer Beilage die Reduktion wie folgt: "Reduktion wegen Fluglärm: …. % Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert (gem. Empfehlung HEV und VFSN)"
Beispiel:
Eine Liegenschaft in Binz (Politische Gemeinde Maur) mit Betroffenheit zwischen 50 und 60 DB
Reduktion um 30% gemäss Tabelle weiter oben