Der Kanton Zürich bekämpft das vorläufige Betriebsreglement für Zürich-Kloten. Seine Beschwerde richtet sich gegen drei Punkte.
Der Kanton Zürich legt wegen der Ablehnung der Hub-Klausel, der Aufhebung des Charter-Startverbots nach 22 Uhr und wegen des «Wide Left Turn» Beschwerde ein. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) habe bei der Genehmigung des vorläufige Betriebsreglements dem Bevölkerungsschutz zu wenig Rechnung getragen, heisst es in der Mitteilung der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion.
Auszüge:
Wegen der Nichtgenehmigung der Hub-Klausel könnten Starts von Linienflügen in der ersten Nachtstunde zwischen 22 und 23 Uhr uneingeschränkt geplant und durchgeführt werden, heisst es in der Mitteilung. Der vom Bazl angeführte Verstoss gegen EU-Recht durch eine unterschiedliche Behandlung von Linienfluggesellschaften stosse insofern ins Leere, als EU-Recht eine sachlich begründete unterschiedliche Behandlung von Marktteilnehmern zum Schutze der Umwelt zulasse. Vergleichbare Regelungen gebe es auf EU-Flughäfen wie Frankfurt am Main und München.
Angefochten wird auch die Aufhebung der bisherigen Bestimmung, dass Starts von Charterflügen nur bis 22 Uhr geplant werden durften. Diese war laut Mitteilung bei der Erteilung der Baukonzession für das heutige Dock E vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) verfügt worden. Entgegen der Ansicht des Bazl dürfte die effektive Zahl der Starts nach 22 Uhr durch die Aufhebung erheblich ansteigen, schrieb die Volkswirtschaftsdirektion. Zudem sei nicht ersichtlich, weshalb eine unterschiedliche Behandlung von Linien- und Charterflügen tagsüber zulässig sein solle, zu sensiblen Nachtzeiten aber nicht.
Nicht auf Gegenliebe stiess bei der Volkswirtschaftsdirektion auch die Genehmigung des neuen Abflugverfahrens ab Piste 16, des so genannten Wide Left Turns. Kritisiert wurde vor allem, dass die Genehmigung erfolgte, bevor verschiedene offene technische und operationelle Aspekte geklärt waren. Das neue Abflugverfahren hätte nicht genehmigt werden dürfen, bevor klar sei, welche Auswirkungen die Bereinigung der offenen Punkte habe. Der Wide Left Turn soll das Kollisionsrisiko mindern, wenn ein Flugzeug auf Piste 16 startet und gleichzeitig ein von Norden her auf Piste 14 landendes Flugzeug durchstarten muss.
siehe auch:
Beschwerde gegen das vorläufige Betriebsreglement (Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion vom 03.05.05)
Vollständige Eingabe vom 28. April 2005 (PDF)