Behörden

Gekröpfter Nordanflug: Gesuch im BAZL eingetroffen (BAZL)

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Der Flughafen Zürich hat am 31. Dezember 2004 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das Gesuch für einen gekröpften Nordanflug eingereicht. Das BAZL kann mit der Prüfung des Gesuchs aber erst beginnen, wenn der Flughafen weitere Unterlagen nachgereicht hat.

Die Einführung eines neuen Anfluges auf einen Schweizer Flughafen bedingt eine Änderung des entsprechenden Betriebsreglements. Mit dem am 31. Dezember 2004 eingereichten Gesuch beantragt der Flughafen Zürich dem BAZL die Genehmigung eines gekröpften Nordanflugs mit einem Endanflug nach Sicht.

Gesuch für „gekröpften Nordanflug“ (Unique)

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Zürich-Flughafen, 11. Januar 2005: Unique (Flughafen Zürich AG) reichte am 31. Dezember 2004 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, das Gesuch für einen „gekröpften Nordanflug“ mit einem Sicht-Endanflug ein. Der Anflug soll vorerst eine Entlastung, zu einem späteren Zeitpunkt Ersatz für die Südanflüge und die zusätzlichen Ostanflüge sein.

BAZL startet mit neuen Strukturen in die Zukunft (BAZL)

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Nach einer Reorganisationszeit von gut einem Jahr nimmt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) heute seine Arbeit in einer angepassten Struktur auf. Das «neue» BAZL besteht aus einer Abteilung für Luftfahrtentwicklung und je einer Sicherheitsabteilung für Flugtechnik, Flugbetrieb und Infrastruktur. Die neue Struktur widerspiegelt die Betonung des Prinzips «Safety first» innerhalb des Amtes. Das BAZL ist überzeugt, mit dieser Organisationsform seine Funktion als Aufsichts- und luftfahrtpolitische Fachbehörde wirkungsvoll erfüllen zu können.

Dem ehemaligen BAZL-Direktor wurde zu recht gekündigt (UVEK)

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Das UVEK hat dem ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, André Auer, wegen dessen objektiv „mangelnden Eignung“ für das Amt zu Recht gekündigt. Dies hat die eidgenössische Personalrekurskommission kürzlich entschieden. Weil jedoch Auer kein Verschulden trifft, hat er Anrecht auf eine Entschädigung in der Höhe eines Jahreslohnes. Das UVEK prüft, ob es den Entscheid der PRK an das Bundesgericht weiter ziehen soll. 
 

Mit Urteil vom 22. Dezember 2004 hat die PRK Folgendes erkannt:

  • Herr Auer hat den Kündigungsgrund der „mangelnden Eignung“ objektiv erfüllt.

Luftraum rund um Flughafen Zürich anpassen (BAZL)

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Gemeinsam mit dem vorläufigen Betriebsreglement soll im nächsten Frühling rund um den Flughafen Zürich ein neuer Luftraum in Kraft treten. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zusätzlichen Anpassungsbedarf festgestellt. Um Abflüge gewisser Flugzeugtypen in durch die Flugsicherung kontrollierten Sektoren durchführen zu können, muss der Luftraum partiell um 1000 Fuss gesenkt werden. Dies hat Einschränkungen für die Kleinaviatik zur Folge, lärmmässig sind keine Auswirkungen zu erwarten.

Luftraum rund um Flughafen Zürich anpassen (BAZL)

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Gemeinsam mit dem vorläufigen Betriebsreglement soll im nächsten Frühling rund um den Flughafen Zürich ein neuer Luftraum in Kraft treten. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zusätzlichen Anpassungsbedarf festgestellt. Um Abflüge gewisser Flugzeugtypen in durch die Flugsicherung kontrollierten Sektoren durchführen zu können, muss der Luftraum partiell um 1000 Fuss gesenkt werden. Dies hat Einschränkungen für die Kleinaviatik zur Folge, lärmmässig sind keine Auswirkungen zu erwarten.

«Safety First» und optimale Anbindung an internationale Zentren (UVEK)

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MEDIENMITTEILUNG

Die schweizerische Luftfahrt soll einen hoch stehenden Sicherheitsstandard haben und die Schweiz optimal an die internationalen Zentren anbinden. Das Drehkreuz Zürich ist ein effizientes Mittel, um diese Anbindung zu ermöglichen. Das konkrete Luftverkehrsangebot muss jedoch vom Markt bereitgestellt werden. Dies sind Kernpunkte im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz, den der Bundesrat genehmigt hat. Damit besteht eine umfassende Grundlage für die Diskussionen über die künftige Ausrichtung der Schweizer Zivilluftfahrt.

BAZL genehmigt neue Wochenendregelung teilweise - 15.10.2002

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die neue Wochenendregelung für den Flughafen Zürich teilweise genehmigt. Vorläufig ausgesetzt wird die Genehmigung der Südanflüge. Mit der provisorischen Änderung des Betriebsreglements werden ab dem 27. Oktober die im Staatsvertrag mit Deutschland verankerten Flugbeschränkungen an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen über süddeutschem Gebiet umgesetzt. Gemäss Berechnungen des BAZL ist der Betrieb des Flughafens Zürich an Wochenenden auch künftig ohne gravierende Einschränkungen gewährleistet.

Südanflüge mit Instrumentenlandesystem (ILS) ab 30.10.04

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Wie im Protokoll des deutschen und des schweizerischen Verkehrsministers am 26. Juni 2003 festgehalten, wird am Donnerstag, 28. Oktober 2004, das komplette Instrumentenlandesystem, ILS, für die Piste 34 in Betrieb genommen.

Das wird in den Herbst- und Wintermonaten am Abend vermehrt zu Südanflügen führen.

Ein Instrumentenlandesystem besteht aus zwei Hauptkomponenten, einem Gleitwegsender (Glide path, GP) und einem Landekurssender (Localizer, LOC). Der Landekurssender ist seit 30.