«Safety First» und optimale Anbindung an internationale Zentren (UVEK)

Publiziert von VFSNinfo am

MEDIENMITTEILUNG

Die schweizerische Luftfahrt soll einen hoch stehenden Sicherheitsstandard haben und die Schweiz optimal an die internationalen Zentren anbinden. Das Drehkreuz Zürich ist ein effizientes Mittel, um diese Anbindung zu ermöglichen. Das konkrete Luftverkehrsangebot muss jedoch vom Markt bereitgestellt werden. Dies sind Kernpunkte im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz, den der Bundesrat genehmigt hat. Damit besteht eine umfassende Grundlage für die Diskussionen über die künftige Ausrichtung der Schweizer Zivilluftfahrt. Der Bericht kommt nächstes Jahr ins Eidg. Parlament. (UVEK, 13.12.2004)

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat einerseits verschiedene parlamentarische Vorstösse und schafft anderseits die Grundlage für die Diskussionen über die künftige Ausrichtung der schweizerischen Luftfahrtpolitik. Erstmals seit 1953 liegen nun eine Gesamtschau des Systems Luftfahrt und konkrete Aussagen über die Ausrichtung der Luftfahrtpolitik in absehbarer Zukunft vor.

Inhaltlich befasst sich der Bericht über die Luftfahrtpolitik hauptsächlich mit den folgenden Themen:

  • Die Luftfahrt als System
  • Sicherheit als oberstes Gebot
  • Wirtschaftliche Bedeutung der Zivilluftfahrt
  • Ökologische Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung
  • Internationaler Luftverkehr
  • Fluggesellschaft Swiss
  • Binnenluftverkehr
  • Business Aviation
  • Landesflughäfen (Zürich, Genf und Basel Mülhausen)
  • Flugsicherung
  • Luftfahrtindustrie
  • Luftfahrtausbildung

Zu jedem dieser Aspekte macht der Bericht eine Reihe von Aussagen und gibt die Haltung des Bundesrates wieder. Oberstes Ziel ist die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards. Der Bund will sich im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung für eine leistungsfähige Luftfahrt einsetzen. Von grosser Bedeutung ist auch eine optimale Anbindung der Schweiz an die europäischen und weltweiten Zentren. Der schweizerischen Luftfahrt kommt eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Sie ist sowohl ein Element der Aussenwirtschaftspolitik als auch ein zentraler Standortfaktor. Deshalb will der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Luftfahrt durch gute Rahmenbedingungen fördern.

Paradigmenwechsel in der Aufsicht

In Bezug auf die Luftfahrtsicherheit macht die Liberalisierung einen Paradigmawechsel in der Aufsichtsphilosophie erforderlich. Die unter grossem Wettbewerbsdruck stehende Industrie hält  nicht in jedem Fall von sich aus einen hohen Sicherheitsstandard eigenverantwortlich aufrecht. Der Staat muss deshalb die Einhaltung des Sicherheitsniveaus durch eine Intensivierung der Aufsicht sicherstellen. Dabei strebt der Bundesrat einen im europäischen Vergleich hoch stehenden Sicherheitsstandard an. Dies dient auch der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Luftfahrt.

Der Luftverkehr leistet mit Blick auf die Erreichbarkeit und Standortgunst der Schweiz einen wichtigen Beitrag. Deshalb stellt die Gewährleistung einer bestmöglichen Anbindung der Schweiz an die europäischen und weltweiten Zentren ein wichtiges Ziel des Bundesrats dar. Er geht davon aus, dass dieses Ziel durch schweizerische Gesellschaften am effektivsten sichergestellt werden kann. Eine möglichst optimale Anbindung der Schweiz soll durch die Verbesserung der verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie durch eine effiziente, qualitativ hoch stehende und sichere luft- und bodenseitige Infrastruktur gefördert werden.

Swiss bleibt wichtiger luftfahrtpolitischer Faktor

Die Fluggesellschaft Swiss stellt auch künftig einen wichtigen luftfahrtpolitischen Faktor dar. Von ihr erwartet der Bundesrat auch weiterhin, dass sie die für den wirtschaftlichen Erfolg notwendigen unternehmerischen Massnahmen trifft, um sich auf dem Luftverkehrsmarkt behaupten zu können. Das finanzielle Engagement des Bundes ist vorübergehend; ein Rückzug des Bundes soll aber nicht zur Unzeit erfolgen.

Die Dienstleistungen der Flugsicherung müssen nach Ansicht des Bundesrates im EU-Vergleich zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden. Die Flugplätze haben jene baulichen und betrieblichen Voraussetzungen zu schaffen, die es dem Luftverkehr erlauben, seine Dienstleistungen markt- und preisgerecht unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der Nachhaltigkeit abzuwickeln. Damit der Bund seine luftfahrtpolitische Verantwortung sowie seine Interessen und Ziele künftig umfassender und direkter wahrnehmen kann, prüft er Möglichkeiten zur Durchsetzung grösserer Bundeskompetenzen bei den Landesflughäfen. Um der übergeordneten nationalen Bedeutung der Landesflughäfen verstärkt entsprechen zu können, will der Bundesrat in einem ersten Schritt die bestehenden Planungskompetenzen voll ausschöpfen. In einem zweiten Schritt will er abklären, ob in durch Fluglärm belasteten Gebieten Nutzungseinschränkungen erlassen werden sollen. Zudem sucht der Bund nach Möglichkeiten, um im nationalen Interesse auf die Betriebsreglemente der Landesflughäfen Einfluss nehmen zu können. Längerfristig will die Landesregierung neue Formen der Trägerschaft für die Landesflughäfen prüfen lassen. Dabei sollen alle rechtlichen und finanzpolitischen Fragen geklärt werden. Der Bundesrat visiert eine ausgewogene Berücksichtigung der nationalen Luftfahrtinteressen und der lokalen Bedürfnisse an. Eine direkte Trägerschaft durch den Bund wird jedoch explizit ausgeschlossen.

Drehkreuz effizientes Betriebsmittel

Den Betrieb eines Drehkreuzes in Zürich erachtet der Bundesrat als effizientes Mittel, um die Anbindung der Schweiz zu optimieren. Die Infrastrukturen sollen eine Realisierung wettbewerbsfähiger Luftverkehrsverbindungen ermöglichen. Das konkrete Angebot an Luftverkehrsverbindungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Anbindung der Schweiz überlässt der Bund jedoch den Marktkräften.

Der Bundesrat legt grossen Wert auf eine optimale Einbindung der Schweiz ins internationale Umfeld. Die Schweiz übernimmt soweit wie möglich internationale Standards, beteiligt sich an wichtigen europäischen Projekten wie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit der EU (EASA) sowie dem Single-European-Sky-Projekt und setzt sich für einen attraktiven und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Schweiz ein.

Eine Reihe von Änderungen vorgenommen

Im Vergleich zum Entwurf, der im Sommer Gegenstand einer breit angelegten Konsultation gewesen war, hat der Bundesrat am Bericht über die Luftfahrtpolitik eine Reihe von Änderungen vorgenommen. So hat er etwa seine Strategie und Rolle im Bereich der Sicherheit (Safety) konkretisiert, die volkswirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs stärker hervorgehoben, ein neues Kapitel über die Luftfracht integriert und die Ausführungen über die Flughäfen Genf und Basel-Mülhausen ergänzt.

Dem im Rahmen der Konsultation geäusserten Wunsch nach klareren Aussagen in Bezug auf die Drehscheibe auf dem Flughafen Zürich hat der Bundesrat ebenso Rechnung getragen wie den gemischten Reaktionen zur künftigen Rolle des Bundes bei den Landesflughäfen. Da ein Drehkreuz von einer Fluggesellschaft betrieben wird und nicht ein Flughafen diese Funktion sicherstellt, ist das Thema neu im Kapitel «Internationaler Luftverkehr» enthalten..

Mit Blick auf den die öffentliche Debatte immer wieder mitprägenden Aspekt des Fluglärms prüfte die Landesregierung, ob die von den Flughäfen aus den so genannten Lärmtaxen gespeisten Lärmfonds ausgegliedert und in einen zentralen, durch eine eigenständige Instanz im Auftrag des Bundes geführten Fonds ersetzt werden sollten. Aufgrund der Finanzlage des Bundes verwarf sie aber diese Idee. Hingegen will der Bundesrat prüfen, die Erträge aus der Kerosinbesteuerung für den Binnenluftverkehr – rund 60 Mio. Franken jährlich – zugunsten von Massnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Sicherheit (Safety) und Schutzmassnahmen vor terroristischen Angriffen (Security) innerhalb der Luftfahrt einzusetzen.



13. Dezember 2004

UVEK Eidgenössisches Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Generalsekretariat UVEK
Bundeshaus Nord
Kochergasse 10 3003 Bern




Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004

ganzen Bericht lesen (pdf)  (561 KB)  
 
Kurzfassung

Der Bundesrat setzt sich im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung für eine zusammenhängende, umfassende und prospektive Luftfahrtpolitik ein. Oberstes Ziel der schweizerischen Luftfahrt ist die Sicherstellung einer optimalen Anbindung der Schweiz an die europäischen und weltweiten Zentren. Der schweizerischen Luftfahrt kommt eine herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Sie ist sowohl ein Element der Aussenwirtschaftspolitik als auch ein zentraler Standortfaktor. Deshalb ist die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Luftfahrt zu fördern.

In Bezug auf die Luftfahrtsicherheit macht die Liberalisierung einen Paradigmawechsel in der Aufsichtsphilosophie erforderlich. Es kann nicht mehr einfach davon ausgegangen werden, dass die unter grossem Wettbewerbsdruck stehende Industrie einen hohen Sicherheitsstandard eigenverantwortlich aufrechterhält. Der Staat muss deshalb vermehrt regelnd eingreifen. Dabei strebt der Bundesrat einen im europäischen Vergleich hoch stehenden Sicherheitsstandard an.

Der Luftverkehr leistet bezüglich auf die Erreichbarkeit und Standortgunst einen wichtigen Beitrag. Deshalb stellt die Gewährleistung einer bestmöglichen Anbindung der Schweiz an die europäischen und weltweiten Zentren weiterhin ein wichtiges Ziel des Bundesrats dar. Der Bundesrat geht davon aus, dass dieses Ziel durch schweizerische Gesellschaften am effektivsten sichergestellt werden kann. Eine möglichst optimale Anbindung der Schweiz soll durch die Verbesserung der verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie durch eine effiziente, qualitativ hoch stehende und sichere luft- und bodenseitige Infrastruktur gefördert werden.

Die Swiss International Air Lines AG stellt auch künftig einen wichtigen luftfahrtpolitischen Faktor dar. Von ihr erwartet der Bundesrat auch weiterhin, dass sie die für den wirtschaftlichen Erfolg notwendigen unternehmerischen Massnahmen trifft, um sich auf dem Luftverkehrsmarkt behaupten zu können. Das finanzielle Engagement des Bundes ist vorübergehend; ein Rückzug des Bundes soll aber nicht zur Unzeit erfolgen.

Die Dienstleistungen der Flugsicherung müssen im EU-Vergleich zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden. Die Flugplätze haben jene baulichen und betrieblichen Voraussetzungen zu schaffen, die es dem Luftverkehr erlauben, seine Dienstleistungen markt- und preisgerecht unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der Nachhaltigkeit abzuwickeln. Damit der Bund seine luftfahrtpolitische Verantwortung sowie seine Interessen und Ziele inskünftig umfassender und direkter wahrnehmen kann, prüft er Möglichkeiten zur Durchsetzung grösserer Bundeskompetenzen bei den Landesflughäfen.

Den Betrieb eines Drehkreuzes (Hub) in Zürich erachtet der Bundesrat als effizientes Mittel, um die Anbindung unseres Landes zu optimieren. Die Infrastrukturen sollen eine Realisierung kompetitiver Luftverkehrsverbindungen ermöglichen. Das konkrete Angebot an Luftverkehrsverbindungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Anbindung der Schweiz überlässt der Bund jedoch den Marktkräften.

Der Bundesrat legt grossen Wert auf eine optimale Einbindung der Schweiz ins internationale Umfeld. Die Schweiz übernimmt soweit wie möglich internationale Standards, beteiligt sich an wichtigen europäischen Projekten wie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit der EU (EASA) sowie dem Single European Sky Projekt und setzt sich für einen attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort Schweiz ein.

 

13. Dezember 2004

UVEK Eidgenössisches Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Generalsekretariat UVEK
Bundeshaus Nord
Kochergasse 10 3003 Bern