BAZL genehmigt neue Wochenendregelung teilweise - 15.10.2002

Publiziert von VFSNinfo am
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die neue Wochenendregelung für den Flughafen Zürich teilweise genehmigt. Vorläufig ausgesetzt wird die Genehmigung der Südanflüge. Mit der provisorischen Änderung des Betriebsreglements werden ab dem 27. Oktober die im Staatsvertrag mit Deutschland verankerten Flugbeschränkungen an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen über süddeutschem Gebiet umgesetzt. Gemäss Berechnungen des BAZL ist der Betrieb des Flughafens Zürich an Wochenenden auch künftig ohne gravierende Einschränkungen gewährleistet. Voraussetzung ist allerdings, dass sich alle Beteiligten konstruktiv an der Umsetzung der neuen Regelung beteiligen.

Das BAZL hat die provisorische Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich mit Wirkung ab dem 27. Oktober (Beginn des Winterflugplans) teilweise genehmigt. Damit kann die im Staatsvertrag enthaltene Flugsperre an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen von 20.00 bis 09.00 Uhr über Süddeutschland umgesetzt werden. Ausgesetzt hat das BAZL seinen Entscheid zu den beantragten Südanflügen. Grund sind erforderliche weitere Abklärungen zum Umweltverträglichkeitsbericht der Flughafen Zürich AG (Unique). Sie werden bis zum Abschluss der notwendigen Dachziegelklammerungen abgeschlossen, so dass die Südanflüge ohne zusätzliche Verzögerung eingeführt werden können. Diese Arbeiten sollten bis im nächsten Sommer [2003]beendet sein. Bis dahin werden die Landungen auf die Piste 28 durchgeführt. Im Fall von ungünstigen äusseren Bedingungen wird wie seit der Einführung der Nachtflugregelung vor einem Jahr die Ausnahmeregelung im Staatsvertrag zur Anwendung gelangen. Sie erlaubt in diesen Fällen weiterhin Anflüge von Norden.

Gegen die vom Flughafen beim BAZL beantragte provisorische Änderung des Betriebsreglements waren während der öffentlichen Auflage knapp 16\'000 Einsprachen eingegangen. Einsprecher können den Entscheid des BAZL an die Rekurskommission des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und danach an das Bundesgericht weiterziehen. Das Amt hat in seinem Entscheid allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Berechnungen des BAZL haben ergeben, dass der Betrieb auf dem Flughafen Zürich auch mit der neuen Wochenendregelung ohne gravierende Einschränkugen abgewickelt werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Beteiligten (Flughafen Zürich, Swiss und Skyguide) konstruktiv an der Umsetzung der neuen Regelung mitwirken. Das BAZL wird die Entwicklung des Betriebs an den Wochenenden mit einem speziellen Monitoring begleiten.

Die neue Änderung hat ebenso wie die seit letztem Oktober geltende Nachtflugregelung (keine Flüge über Süddeutschland von 22.00 bis 06.00 Uhr) nur provisorischen Charakter. Den Entwurf für ein neues Betriebsreglement muss der Flughafen bis Ende Februar 2003 beim BAZL einreichen. Dessen Genehmigungsentscheid ist für Herbst 2003 zu erwarten.

Bern, 15. Oktober 2002

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Information


Genehmigungsentscheid provisorische Änderung des Betriebsreglementes Flughafen Zurich (Wochenendregelung)   Genehmigungsentscheid provisorische Änderung des Betriebsreglementes Flughafen Zurich (Wochenendregelung) (48 kb)

Original der Medienmitteilung des BAZL: hier klicken


VFSN Kommentar:

Diese Verfügung und Medienmitteilung ist aus dem Jahr 2002, bevor der Staatsvertrag abgelehnt wurde. Gemäss obigen Ausführungen wären die Südanflüge mit dem Staatsvertrag bis Sommer 2003 eingeführt worden.