Juni 2005

Deutschland plant keine Verschärfung der Anflugregelung für Zürich (UVEK)

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Deutschland plant keine Verschärfung der Anflugregelung für den Flughafen Zürich. Dies hat Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe Bundesrat Moritz Leuenberger am Freitag Morgen telefonisch versichert. Die Gespräche zwischen der Schweiz und Deutschland über die Anflugverfahren auf den Flughafen Zürich finden wie vereinbart statt. Der deutsche Bundestag hat gestern einen aus dem Jahr 2003 stammenden Antrag gutgeheissen, der die Reduktion der Anflüge über süddeutsches Gebiet verlangt.

«Flugzeug-Blender» entlastet (NZZ)

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Staat übernimmt Kosten in eingestelltem Verfahren gegen Gockhauser Rentner

ark. Die zwei Gockhauser Rentner, die im Januar 2004 wegen versuchten Blendens von Piloten im Südanflug mit Hand-Scheinwerfern für kurze Zeit verhaftet wurden, haben einen weiteren Erfolg errungen.

Nachdem die Bezirksanwaltschaft Uster das Verfahren im vergangenen Oktober eingestellt hatte (NZZ 21. 10. 04), hat nun das Obergericht entschieden, dass sie die Verfahrenskosten von 944 Franken nicht tragen müssen.

Dies teilt der Anwalt der Rentner, Adolf Spörri, mit.

Flughöhe: Bazl hat nachgemessen (TA)

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Weil einige Flugzeuge nach dem Start nicht schnell genug aufsteigen konnten, hatte das Bazl im Frühling kurzer Hand den zu kontrollierenden Luftraum gesenkt. Diese Massnahme hat die Behörde jetzt teilweise wieder aufgehoben.



Im Süden des Flughafens betrage die Luftraumuntergrenze damit wieder 5500 Fuss, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) mitteilt.

Leserbrief: Gleichbehandlung des Flugverkehrs mit Schiene und Strasse

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Artikel von Erwin Haas "Lärmklagen liegen Unique schwer auf - Nun soll der Bund das Risiko übernehmen", TA vom 3.6.2005 Seite 19

Unique begründet ihre Forderung nach Übernahme des Risikos für Lärmentschädigungen durch die öffentliche Hand mit der Gleichbehandlung des Flugverkehrs mit Schiene und Strasse. Vordergründig erscheint dieses Argument berechtigt und konsequent, es setzt aber auf die  Vergesslichkeit der Bürger.

Emails machen keinen Lärm! Flugzeuge wecken tausende morgens um sechs!

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Email an moritz.leuenberger@gs-uvek.admin.ch und raymond.cron@bazl.admin.ch

Sehr geehrte Herren

Es ist ja wohl ein Hohn gegen die Bevölkerungsreichste Region, wenn in Bern mein stiller Protest mit 30 oder 40 Emails als Belästigung empfunden werden. Emails machen keinen Lärm, auch am Morgen um sechs Uhr nicht. Der Informatikdienst kann ohne Probleme meine Belästigungen in Bern unterbinden, aber wer  stellt die illegalen Südanflüge ein?

Wertminderungen durch Fluglärm werden quantifizierbar (NZZ)

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Wichtiger Schritt vorwärts in der Entschädigungsfrage

am. Wie stark wirkt sich Fluglärm auf den Wert von Immobilien aus? Spätestens seit den Südanflügen nach Zürich ist diese Frage wieder ein öffentliches Thema. Eine befriedigende Antwort konnte jedoch bisher nicht gegeben werden, da eine allgemein gültige Methode für die Bestimmung immissionsbedingter Werteinbussen fehlte.

Ergänzte Bewertungsmodelle

Nun scheint eine solche «Formel» zur Quantifizierung des Schadens aber in greifbare Nähe gerückt.

Lärmklagen liegen Unique schwer auf - Nun soll der Bund das Risiko übernehmen (TA)

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Der Flughafen Zürich fürchtet massive Finanzprobleme, wenn er Entschädigungen wegen Fluglärms selber verbuchen muss.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

Von Erwin Haas

Kloten. - Beim Flughafen Zürich stapeln sich die Entschädigungsforderungen, mit denen Hauseigentümer Wertminderung von Liegenschaften wegen Fluglärms geltend machen. Unique habe «13 000 Schriftstücke betroffener Eigentümer» im Haus, sagt Finanzchef Beat Spalinger.