Kernpunkte des vom Bundestag verabschiedeten Antrags sind eine Reduktion der Anzahl Anflüge auf 80\'000 pro Jahr, eine Nachtflugsperre von 21.00 bis 07.00 Uhr und eine Verlegung der Warteräume auf Schweizer Gebiet. Die Forderung, die deutsche Flugsicherung solle von Skyguide die Flugsicherung über Süddeutschland zurückzunehmen, wurde hingegen abgelehnt. Der Antrag war im Bundestag 2003 nach der Ablehnung des Luftverkehrstaatsvertrags durch die Eidg. Räte eingereicht worden und kam gestern gemeinsam mit einer Reihe anderer Anträge zur globalen Behandlung. Die deutsche Regierung hat den Inhalt des Antrags in der Zwischenzeit mit Verschärfungen der einseitigen Verordnung teilweise umgesetzt. Eine weitere Verschärfung der Verordnung ist nicht geplant, wie Bundesverkehrsminister Stolpe heute in einem Telefongespräch Bundesrat Leuenberger versicherte.
Die zwischen den beiden Verkehrsministern im Frühjahr vereinbarten Gespräche über die Anflüge auf den Flughafen Zürich sowie der Regelung der Flugsicherung über deutschem Gebiet werden wie geplant stattfinden. Die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten laufen sowohl auf schweizerischer wie auf deutscher Seite.
17. Juni 2005
UVEK Eidgenössisches Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
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Weitere Info:
Flughafen Zürich: Eckpunkte der weiteren Zusammenarbeiten zwischen der Schweiz und Deutschland (27.03.2005)