Staat übernimmt Kosten in eingestelltem Verfahren gegen Gockhauser Rentner
ark. Die zwei Gockhauser Rentner, die im Januar 2004 wegen versuchten Blendens von Piloten im Südanflug mit Hand-Scheinwerfern für kurze Zeit verhaftet wurden, haben einen weiteren Erfolg errungen.
Nachdem die Bezirksanwaltschaft Uster das Verfahren im vergangenen Oktober eingestellt hatte (NZZ 21. 10. 04), hat nun das Obergericht entschieden, dass sie die Verfahrenskosten von 944 Franken nicht tragen müssen.
Dies teilt der Anwalt der Rentner, Adolf Spörri, mit. Die Kosten werden vom Staat übernommen. Zusätzlich erhalten die zwei Betroffenen je eine Genugtuung von 500 Franken und eine Entschädigung von rund 3500 Franken. Im vergangenen Dezember hatte der Ustermer Bezirksrichter einen gegenteiligen Entscheid gefällt.
Damit ist die Geschichte aber noch nicht ausgestanden. Da der Entscheid des Obergerichts nun feststeht, muss die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland im Rahmen eines Strafverfahrens herausfinden, ob die Flughafen Zürich AG, die gemäss den Informationen von Spörri wegen der Blendaktion an die Polizei gelangt war, falsche Anschuldigungen gemacht und die Rechtspflege irregeführt hat. Spörri, der selber in Gockhausen wohnhaft ist, sieht diesen Tatbestand als erfüllt an. Man habe aufgrund öffentlicher Äusserungen von Skyguide und Swiss bereits vor der Unique-Anzeige gewusst, dass von den Blendaktionen mit Hand-Scheinwerfern keine Gefahr ausgeht. Später wurde dieser Sachverhalt durch ein von der Bezirksanwaltschaft Uster bestelltes Gutachten des Bundesamts für Metrologie und Akkreditierung bestätigt.
Kommentar VFSN:
Wir gratulieren den Gockhausern, dass Sie standhaft geblieben sind und schlussendlich Recht erhalten haben. So wird es auch mit den Südanflügen passieren, welche endlich eingestellt werden müssen.