August 2004

Umstrittener Südanflug ist auch tagsüber möglich (SonntagsZeitung)

Publiziert von VFSNinfo am

Bazl legitimiert Ausnahmen - Anwohner sind entsetzt

ZüRICH · Der umstrittene Südanflug auf den Zürcher Flughafen ist auch tagsüber und ausserhalb der deutschen Sperrzeiten möglich. «Wenn dies aus technischen oder meteorologischen Gründen nötig ist», präzisiert Daniel Göring vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).

Das Aufsichtsamt hatte überprüft, ob die Landung eines koreanischen Airbus aus Süden am späten Nachmittag vor zehn Tagen das Flughafen-Betriebsreglement verletzt hatte. Es kam zum Schluss, der Anflug sei «konform» gewesen.

Der Flughafen kritisiert den Luftfahrt-Bericht (NZZ)

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«Klare Position des Bundes im Lärmkonflikt gefordert»

Die Flughafen Zürich AG kritisiert den UVEK-Bericht über die Luftfahrtpolitik hart. Der Bund habe seine Einflussmöglichkeiten bisher ungenügend wahrgenommen, und der Bericht sei teilweise oberflächlich und unscharf, etwa dort, wo es um die Zukunft des Flughafens geht. Die vorgeschlagene neue Trägerschaft sei weder wünschbar noch notwendig. Es fehle zudem eine klare Position im Konflikt um die Lärmverteilung.

Flughafen Zürich verlangt vom Bund Klärung in Sachen Fluglärm (NZZ)

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Stellungnahme zum Luftfahrtbericht

Der Flughafen Zürich hält nichts von einer Übernahme der Trägerschaft durch den Bund. Man will aber von Bern wissen, ob  der Fluglärm in Zukunft grundsätzlich auf ein Gebiet konzentriert oder verteilt werden soll. In seiner Stellungnahme zum Luftfahrtbericht des Bundes verlangt der Zürcher Flughafen unter anderem auch eine gesetzliche Regelung für Entschädigungszahlungen wegen Fluglärms.

Fluglinien greifen Unique an (TA)

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Easyjet fliegt nicht mehr nach Zürich - weil der Flughafen zu hohe Gebühren verlangt. Die Swiss kritisiert die miserable Pünktlichkeit in Kloten. Der Ärger über Unique nimmt zu.  (TA, 19.8.04)

Von Marcel Odermatt
Bei aller Konkurrenz - in einem Punkt sind sich Ray Webster und Christoph Franz einig: Beide Airline-Manager ärgern sich über den Flughafen Kloten.

20 Prozent Mietzinsreduktion wegen Fluglärm? (NZZ)

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Mieterverband will bald informieren

ark. Bisher war im Zusammenhang mit Entschädigungen für neu mit Fluglärm beschallte Gebiete vor allem von den Hauseigentümern die Rede. Gemäss einer Mitteilung des Internet- Vergleichsdiensts Comparis kann diese Forderung jetzt auch von Mietern gestellt werden. «Bei Mietverträgen, die vor Einführung der Südanflüge abgeschlossen wurden, sind Mietzinsreduktionen in Form einer Mängelrüge durchsetzbar», schreibt das Unternehmen.

Ein Südanflug zur Unzeit (NZZ)

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Bundesamt für Zivilluftfahrt überprüft ungewöhnliche Landung<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

Zum ersten Mal hat ein Flugzeug den Flughafen Zürich ausserhalb der deutschen Sperrzeiten von Süden her angeflogen.

Francesco Benini

Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind frühmorgens und je nach Wetter auch spätabends erlaubt. Am vergangenen Donnerstagabend hat zum ersten Mal ein Flugzeug ausserhalb dieser Zeiten den Flughafen von Süden her angeflogen.

Unique muss über die Bücher (TA)

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Für Buchhaltungsexperten ist klar: Unique unterschätzt die möglichen Folgen des Bundesgerichtsurteils massiv.

Von Marcel Odermatt und Marcel Speiser

Der Bundesgerichtsentscheid zum Fluglärm könnte für Unique weiter reichende finanzielle Konsequenzen haben als bisher angenommen. Das oberste Gericht in Lausanne hat entschieden, dass die Entschädigungsforderungen von 126 Grundeigentümern in Opfikon und Glattbrugg nicht verjährt sind.

Das Ringen um Entschädigungen geht weiter (NZZ)

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Forderungen wegen Fluglärms können geprüft werden

Am Samstag ist ein Entscheid des Bundesgerichts bekannt geworden, wonach die Entschädigungsbegehren von 126 fluglärmgeplagten Eigentümern aus Opfikon-Glattbrugg nicht verjährt sind. Damit steht nach einem dreijährigen Unterbruch einer materiellen Prüfung der Eingaben nichts mehr im Wege. Der Präsident der Eidgenössischen Schätzungskommission will nun möglichst bald zur Einigungsverhandlung schreiten.