20 Prozent Mietzinsreduktion wegen Fluglärm? (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Mieterverband will bald informieren

ark. Bisher war im Zusammenhang mit Entschädigungen für neu mit Fluglärm beschallte Gebiete vor allem von den Hauseigentümern die Rede. Gemäss einer Mitteilung des Internet- Vergleichsdiensts Comparis kann diese Forderung jetzt auch von Mietern gestellt werden. «Bei Mietverträgen, die vor Einführung der Südanflüge abgeschlossen wurden, sind Mietzinsreduktionen in Form einer Mängelrüge durchsetzbar», schreibt das Unternehmen. (NZZ, 17.8.04)

Auszug:

Die Präsidentin des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes, Anita Thanei, werde demnächst über das Vorgehen in solchen Fällen informieren. Gemäss den Berechnungen von Comparis sollte die Miete für ruhig gelegene Wohnungen, die plötzlich mit Fluglärm beschallt werden, um bis zu 19,7 Prozent sinken.