Bundesamt für Zivilluftfahrt überprüft ungewöhnliche Landung
Zum ersten Mal hat ein Flugzeug den Flughafen Zürich ausserhalb der deutschen Sperrzeiten von Süden her angeflogen.
Francesco Benini
Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind frühmorgens und je nach Wetter auch spätabends erlaubt. Am vergangenen Donnerstagabend hat zum ersten Mal ein Flugzeug ausserhalb dieser Zeiten den Flughafen von Süden her angeflogen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) klärt ab, ob das Anflugverfahren zulässig war. (NZZ am Sonntag, 15.8.04)
Am Donnerstagabend war wegen starken Westwindes kein Anflug von Norden her möglich. Ein Pilot der Korean Air wurde darum angewiesen, den Flughafen aus östlicher Richtung anzufliegen. Die Landung auf der vorgesehenen Ausweichpiste 28 misslang; der koreanische Pilot leitete einen Durchstart ein. Danach fragte der Pilot die Flugverkehrsleitung an, ob er auf der längeren Piste 34 landen könne, also von Süden her. Der Tower gab seine Einwilligung, und so setzte der Airbus aus Seoul mit 177 Passagieren an Bord um 18 Uhr 19 auf dieser Piste auf. Es handelte sich um eine Premiere, denn Südanflüge sind eigentlich erst ab 21 Uhr gestattet.
Beim Flughafen Zürich gingen in der Folge zahlreiche Klagen von Bewohnern der Anflugschneise im Süden des Flughafens ein. Thomas Morf, Präsident des Vereins «Flugschneise Süd - Nein», spricht von einem «brisanten Vorfall», denn bis jetzt habe es immer geheissen, der Südanflug werde ausschliesslich während der deutschen Sperrzeiten angewandt. «Entweder hat man auf dem Flughafen einen klaren Fehler begangen, oder wir sind mit dem geltenden Betriebsreglement über den Tisch gezogen worden», sagt Morf. Er befürchtet, dass der Flughafen mit dem neuen Betriebsreglement die Südanflüge ausweiten will.
Dem Bundesamt lägen erst mündliche Auskünfte über diesen Anflug vor, erklärt BAZL-Sprecher Daniel Göring auf Anfrage. Für eine genaue Beurteilung seien weitere Informationen nötig, die das Bundesamt für Zivilluftfahrt angefordert habe. Laut Göring sieht es danach aus, dass der ungewöhnliche Südanflug zulässig war. Der Pressesprecher verweist auf Artikel 33 des Betriebsreglements. Darin ist zu lesen, dass Landungen zwischen 7 und 21 Uhr «in der Regel auf die Piste 14 oder auf die Piste 16», also von Norden her, erfolgen. Auf einer anderen Piste dürfe nur gelandet werden, wenn die Pisten 14 und 16 aus «technischen oder meteorologischen Gründen unbenützbar» seien. Der starke Westwind, der am Donnerstagabend wehte, verunmöglichte den Nordanflug. Ein meteorologischer Grund lag also vor, und die Landung von Osten her gelang nicht. Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling weist darauf hin, dass der Pilot immer das letzte Wort habe. Der koreanische Pilot wünschte den Südanflug.