Das Ringen um Entschädigungen geht weiter (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Forderungen wegen Fluglärms können geprüft werden

Am Samstag ist ein Entscheid des Bundesgerichts bekannt geworden, wonach die Entschädigungsbegehren von 126 fluglärmgeplagten Eigentümern aus Opfikon-Glattbrugg nicht verjährt sind. Damit steht nach einem dreijährigen Unterbruch einer materiellen Prüfung der Eingaben nichts mehr im Wege. Der Präsident der Eidgenössischen Schätzungskommission will nun möglichst bald zur Einigungsverhandlung schreiten. (NZZ, 10.8.04)

Auszug:

Bei Unique reagierte man am Montag gelassen auf das neuste Urteil aus Lausanne. Man habe für allfällige Entschädigungsforderungen aus formeller Enteignung bereits 2003 insgesamt 1,2 Milliarden Franken budgetiert, plus 200 bis 300 Millionen Franken für Schallschutzmassnahmen. Entschädigungen für die Grundeigentümer aus Opfikon-Glattbrugg seien wie alle anderen im Raume stehenden Entschädigungen in dieser Summe enthalten, sagte Jörn Wagenbach, Sprecher von Unique. Auch der neue, durch die Südanflüge entstandene, entschädigungspflichtige Lärm im äussersten Zipfel von Schwamendingen sei einkalkuliert worden und schaffe keine neuen, unvorhergesehenen Ausgaben. Bei Unique geht man davon aus, dass Auszahlungen in einem Zeitrahmen von zehn bis fünfzehn Jahren stattfinden werden.

Gemäss Bundesgerichts-Urteil beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn das Ausmass und die Schwere des Schadens objektiv erkennbar sind. Ein Entschädigungsanspruch besteht nur für Grundstücke, die vor 1961 gekauft worden waren. Die Forderungen gehen auf die Einführung der so genannten vierten Welle von Flügen im Flughafen Zürich-Kloten vom Herbst 1996 zurück. Damit wurde die Zahl der Starts über Opfikon-Glattbrugg praktisch verdoppelt.