Flughafen Zürich verlangt vom Bund Klärung in Sachen Fluglärm (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Stellungnahme zum Luftfahrtbericht

Der Flughafen Zürich hält nichts von einer Übernahme der Trägerschaft durch den Bund. Man will aber von Bern wissen, ob  der Fluglärm in Zukunft grundsätzlich auf ein Gebiet konzentriert oder verteilt werden soll. In seiner Stellungnahme zum Luftfahrtbericht des Bundes verlangt der Zürcher Flughafen unter anderem auch eine gesetzliche Regelung für Entschädigungszahlungen wegen Fluglärms. (NZZ, 20.8.04)

Auszug:

Gesetz über Entschädigungen verlangt

Der Flughafen will vom Bund zudem einen eindeutigen Positionsbezug beim Thema Fluglärm. Es gäbe keine Alternative zu einer Konzentration des Lärms, wenn die gesetzlichen Grundlagen aus dem Umweltschutzgesetz und der Raumplanung umgesetzt werden sollen. Auch betriebswirtschaftliche Überlegungen sprächen für eine solche Konzentration.

Bekräftigt wird, dass sowohl die Topographie wie auch die bestehenden Siedlungsstrukturen für eine Nordausrichtung des Flugbetriebs sprächen. Jetzt gelte es eine gesetzliche Regelung der offenen Fragen in Zusammenhang mit dem Fluglärm und allfälliger finanzieller Entschädigungen auszuarbeiten.

Bern hat schon genügend Einfluss

Die wesentlichen Eckwerte könne Bern im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) festlegen. Ausserdem sei der Bund Bewilligungsinstanz für das Betriebsreglement. Für die Zürcher Flughafenverantwortlichen ist auch nicht klar, wie der Staat Mittel für die Flughafenentwicklung bereitstellen könne, wenn schon heute - wie im Luftfahrtbericht ausdrücklich festgehalten - die finanziellen Mittel fehlten, um attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Die privatwirtschaftliche Organisationsform des Flughafens habe sich bis anhin bewährt.