«Der zusätzliche Fluglärm ist ein innerschweizerisches Problem» (NZZ)
Baden-württembergisches Verwaltungsgericht gibt Zürcher Gemeinden wenig Anlass zu Hoffnungen
Das baden-württembergische Verwaltungsgericht hält die zusätzliche Belastung der Zürcher Bevölkerung durch die deutschen Anflug-Beschränkungen für ein innerschweizerisches Problem. Deshalb haben die Klagen der Städte Kloten und Zürich sowie der Gemeinden Zumikon und Zollikon geringe Chancen.