Behörden

Gekröpfter Nordanflug: Vorgehen und Zuständigkeiten (UVEK)

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Bundesrat Leuenberger hat mit dem Kanton Zürich, dem Flughafen Zürich, Skyguide und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das weitere Vorgehen und die Zuständigkeiten bei den Planungsarbeiten für einen gekröpften Nordanflug festgelegt. Alle Beteiligten bekräftigten ihr grosses Interesse an einem raschen und koordinierten Vorgehen bei der Abklärung der Machbarkeit.

Geschäftsbericht Unique 2003

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Lärmentschädigungen und LärmschutzmassnahmenAktuelle Risikosituation - Auszug:

Bei den formellen Enteignungen werden die Kosten auf 800 Mio. bis 1,2 Mia. Franken geschätzt. ... Die Einführung der Südanflüge hat... nur einen unbedeutenden Einfluss auf diese Schätzung.

... die Schätzung der Höhe der Kosten sowie deren zeitlichen Anfall sowohl im positiven wie auch im negativen Sinn mit beträchtlichen Unsicherheiten behaftet.

Nachtarbeit bei der Pistenschwelle 16 (Unique)

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Vom 1. März bis Ende März finden Vorbereitungsarbeiten für die Erneuerung des Rollweges Echo statt. Bei der Pistenschwelle 16 im Norden des Flughafens wird ein provisorischer Wendeplatz für Flugzeuge gebaut.

Die Arbeiten finden nachts, während der Nachtflugsperre statt und verursachen Baulärm. Der Bau des provisorischen Wendeplatzes steht mit der anschliessenden Erneuerung des Rollweges Echo im Zusammenhang. Die Erneuerung des Rollweges Echo ist Teil der 5. Bauetappe.

Vorläufiges Betriebsreglement für den Flughafen Zürich: BAZL startet öffentliche Anhörung

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Die Flughafen Zürich AG (Unique) hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein neues, vorläufiges Betriebsreglement eingereicht. Das Reglement fasst die verschiedenen provisorischen Änderungen der letzten Jahre zusammen und soll bis zum Abschluss der Mediation gelten. Das BAZL hat heute die Anhörung der betroffenen Kantone eröffnet und wird das Gesuch im Verlauf des März öffentlich auflegen.

Unique (Flughafen Zürich AG) stellt vorläufiges Betriebsreglement vor (Unique)

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Am 31. Dezember 2003 reichte die Flughafenbetreiberin Unique (Flughafen Zürich AG) fristgerecht beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, das Gesuch für ein vorläufiges Betriebsreglement ein.

Unique (Flughafen Zürich AG) reichte am 31. Dezember 2003 fristgerecht das vorläufige Betriebsreglement beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, ein. In der Zwischenzeit hat der Bund die eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüft. Das vorläufige Betriebsreglement bildet weitgehend den heutigen Betrieb ab und stellt ihn auf eine neue Basis.

UVEK: BAZL hat Sicherheitsempfehlungen umgesetzt

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Sicherheitsempfehlungen aus dem heute veröffentlichten Unfallbericht über den Absturz einer Crossair-Maschine im November 2001 bei Bassersdorf umgesetzt.

Das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) hatte rund ein halbes Jahr nach dem Absturz eines Crossair-Jumbolinos bei Bassersdorf dem BAZL einen Zwischenbericht unterbreitet. Das Amt prüfte die darin enthaltenen acht Sicherheitsempfehlungen umgehend und setzte sie wo möglich um.

BAZL: Einsprachen gegen provisorische Änderungen des Betriebsreglements bleiben bestehen

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Die Flughafen Zürich AG (Unique) hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein neues Betriebsreglement eingereicht. Das Reglement fasst die verschiedenen provisorischen Änderungen der letzten Jahre zusammen und soll bis zum Abschluss der Mediation gelten. Das Gesuch wird in einigen Wochen öffentlich aufgelegt. Einsprachen gegen die früheren provisorischen Änderungen des Betriebsreglements werden übernommen.

Einsprachen gegen provisorische Änderungen des Betriebsreglements bleiben bestehen (BAZL)

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Die Flughafen Zürich AG (Unique) hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein neues Betriebsreglement eingereicht. Das Reglement fasst die verschiedenen provisorischen Änderungen der letzten Jahre zusammen und soll bis zum Abschluss der Mediation gelten. Das Gesuch wird in einigen Wochen öffentlich aufgelegt. Einsprachen gegen die früheren provisorischen Änderungen des Betriebsreglements werden übernommen.

Bundesrat Leuenberger will Fluglärm neu verteilen.

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Der Fluglärm um Zürich Kloten wird demokratisiert. Für BR Leuenberger sind die umstrittenen Südanflüge unvermeidlich geworden. "Ab dem 30. Oktober kommen von 6.00 bis 7.00 Uhr Südanflüge", sagt Leuenberger.