Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Sicherheitsempfehlungen aus dem heute veröffentlichten Unfallbericht über den Absturz einer Crossair-Maschine im November 2001 bei Bassersdorf umgesetzt.
Das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) hatte rund ein halbes Jahr nach dem Absturz eines Crossair-Jumbolinos bei Bassersdorf dem BAZL einen Zwischenbericht unterbreitet. Das Amt prüfte die darin enthaltenen acht Sicherheitsempfehlungen umgehend und setzte sie wo möglich um. So wurden bei Swiss als Nachfolgegesellschaft von Crossair die Anflugverfahren auf Pisten, die nicht mit Instrumentenlandesystemen ausgerüstet sind, überprüft und angepasst. Überdies befürwortete das BAZL den Einbau von weiterentwickelten Bodenannäherungswarnsystemen (Terrain Avoidance and Warning Systems) in den Swiss-Flugzeugen noch vor Inkraftreten des weltweiten Obligatoriums ab dem Jahr 2005.
Bezüglich des Anflugs auf die Piste 28 (Ost-Westpiste) des Flughafens Zürich hatte das BAZL bereits kurz nach dem Unfall reagiert. Das Amt verlangte einerseits die Übermittlung zusätzlicher Wetterdaten für die Piste 28 in Bassersdorf an die Flugsicherung. Anderseits erhöhte es die Mindestwerte auf 4000 Meter horizontale Sicht sowie 1200 Fuss Wolkenuntergrenze über Grund. Zudem verfügte das BAZL bei der Flugsicherung die Einrichtung eines Warnsystems für Fälle, in denen ein Flugzeug unter die für einen sicheren Anflug definierte Minimalhöhe absinkt (Minimum Safe Altitude Warning System).
Mehrere Sicherheitsempfehlungen drehten sich um menschliche Aspekte in der Arbeit einer Cockpit-Besatzung. Diesen Empfehlungen – unter anderem Kriterien für die Umschulung von Piloten auf andere Flugzeugtypen – trägt das BAZL im Rahmen seiner intensivierten Aufsicht über die Fluggesellschaft Swiss Rechnung. Dafür kommen Instrumente wie Audits von Ausbildungsgängen und Qualitätssicherungssystemen, Inspektionen sowie intensive Gespräche mit den für das Training und die Sic