Am 31. Dezember 2003 reichte die Flughafenbetreiberin Unique (Flughafen Zürich AG) fristgerecht beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, das Gesuch für ein vorläufiges Betriebsreglement ein.
Unique (Flughafen Zürich AG) reichte am 31. Dezember 2003 fristgerecht das vorläufige Betriebsreglement beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, ein. In der Zwischenzeit hat der Bund die eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüft. Das vorläufige Betriebsreglement bildet weitgehend den heutigen Betrieb ab und stellt ihn auf eine neue Basis. Das vorläufige Betriebsreglement fasst vergangene Anpassungen, zwingende zukünftige Änderungen (DVO, Warteraumverlegung) sowie betriebliche Wünsche der Flughafenbetreiberin zu einer Gesamtschau zusammen. Es bildet diese in einer vom Bund vorgegebenen Struktur (dem offiziellen Betriebsreglement und im umfassenden Umweltverträglichkeitsbericht) ab, und projiziert diese Gesamtschau auf einen Stand von 350‘000 Flugbewegungen, was ungefähr der Kapazitätsgrenze der gewählten Betriebsvariante entspricht. Das Betriebsreglement ist ein vorläufiges, weil es bis zum Abschluss der Mediation Gültigkeit haben soll.
Der Bund erteilt im Mai 2001 der Flughafenbetreiberin Unique (Flughafen Zürich AG) die Betriebskonzession, für fünfzig Jahre, also bis ins Jahr 2051. Eine Auflage in der Konzession besagt, dass die neue Konzessionsnehmerin Unique (Flughafen Zürich AG) ein neues Betriebsreglement einzureichen habe. Mit dem nun eingereichten Gesuch kam die Flughafenhalterin der Forderung nach.
Der Inhalt des eingereichten Gesuchs entspricht in wesentlichen Teilen dem, was die Zürcher Regierung und Unique (Flughafen Zürich AG) bereits am 8. November 2002 kommuniziert hatten. Aufgenommen ins Gesuch wurde die Ausdehnung der Nachtflugsperrordnung um eineinhalb Stunden im Vergleich zum Betrieb im Jahre 2000. Es soll neu nur noch von 6 – 23.00 Uhr (bzw. 23.30 Uhr für Verspätungsabbau) geflogen werden. Im Geg