2006

Menschen statt Flugzeuge zählen (NZZ)

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Zürcher Regierungsrat lehnt Flughafen-Initiative ab

Die Zürcher Regierung lehnt eine Plafonierung der Flugbewegungen auf dem Zürcher Flughafen ab. Sie stellt der entsprechenden Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, die Zahl der vom Fluglärm stark gestörten Menschen zu beschränken.

(ap) Die Zürcher Regierung will nicht die Flugbewegungen, sondern die Zahl der vom Fluglärm stark betroffenen Menschen beschränken.

Kein unkontrolliertes Wachstum auf Kosten der Bevölkerung

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Stellungnahme des Initiativ-Komitees Volksinitiative für eine realistische Flughafenpolitik

Gemeinden rund um den Flughafen, die Mehrheit des Kantonsrates und alle Bürgerorganisationen fordern zusammen mit 21\'500 Unterzeichnenden der Flughafeninitiative eine Plafonierung der Flugbewegungen und eine Verlängerung der Nachtruhe. Die transparent umsetzbare Plafonierung bei 250\'000 Flugbewegungen ist durch den Volksentscheid zur 5.

Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Volksinitiative «Für eine realistische Flughafenpolitik»

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Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten die Volksinitiative «Für eine realistische Flughafenpolitik» zur Ablehnung und macht einen Gegenvorschlag. Dieser sieht die gesetzliche Verankerung eines verbindlichen Richtwerts zur Eindämmung der Fluglärmbelästigung vor. Statt auf eine Bewegungsbeschränkung zielt die vorgeschlagene Lösung auf eine Beschränkung der Anzahl vom Fluglärm stark gestörter Personen ab. Damit werden die negativen Auswirkungen des Flugverkehrs begrenzt und dem Flughafen dennoch ein massvoller Entwicklungsspielraum belassen.

«Recht hat seine Aufgabe nicht erfüllt» (Landbote)

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Rechtsprofessor Tobias Jaag kritisiert die Situation rund um den Flughafen als «rechtlich unbefriedigend».

«Fluglärm und Recht» heisst der Aufsatz lapidar. «Fluglärm und Unrecht» hätte Tobias Jaag auch titeln können. Für den Rechtsprofessor der Universität Zürich ist die Situation um den Flughafen «nicht nur politisch, sondern auch rechtlich äusserst unbefriedigend».

Niederlage für Südanflug-Gegner (TA)

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Die Gegner der Südanflüge auf den Flughafen Kloten sind mit einer Zivilklage in erster Instanz abgeblitzt. Das Bezirksgericht Uster trat mangels Zuständigkeit nicht auf auf die Klage eines Hauseigentümers in Gockhausen ein. Dies teilte die Flughafen Zürich AG heute Morgen mit. Der Kläger hatte mit einer Eigentumsfreiheitsklage verlangt, es sei der Flughafen-Betriebsgesellschaft unter Strafandrohung zu verbieten, Flugzeuge in weniger als 500 Metern Höhe über sein Grundstück fliegen zu lassen.

«Daran gewöhnt man sich nicht» (BZ)

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SÜDANFLÜGE AUF DEN FLUGHAFEN ZÜRICH

Zwischen Zürichsee und Greifensee sind die gelben Symbole des Protestes gegen die Südanflüge allgegenwärtig. Hier hält man sich für berechtigt, laut zu protestieren. Und Moritz Leuenberger ist der grosse Buhmann.

Der Unterschied zum Rest der Schweiz ist gelb: Plakate an Gartenzäunen, Balkonen, Kleber an Autos und Strassenlampen – «Flugschneise Süd Nein». Dörfer wie Gockhausen oder Binz liegen unter der seit 2003 wegen der deutschen Beschränkungen benutzten Flugroute auf den Flughafen Zürich.

Goldküste wird kein Fluglärmgetto (TA)

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Glattbrugg, Schwamendingen oder Dübendorf werden die Gebeutelten der Südanflüge sein, nicht Orte wie Zollikon, Küsnacht, Erlenbach und Herrliberg.

Von Jürg Schmid

Im Frühsommer 2000 erwachten viele Goldküstenbewohner aus ihrem Dornröschenschlaf. Dannzumal dröhnten Langstreckenjets über die Dächer ihrer Häuser und den See hinweg. Denn wegen des Tunnelbaus für das neue Dock zwischen den Pisten in Kloten hatte die Westpiste vorübergehend gesperrt werden müssen.