Zürcher Regierungsrat lehnt Flughafen-Initiative ab
Die Zürcher Regierung lehnt eine Plafonierung der Flugbewegungen auf dem Zürcher Flughafen ab. Sie stellt der entsprechenden Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, die Zahl der vom Fluglärm stark gestörten Menschen zu beschränken.
(ap) Die Zürcher Regierung will nicht die Flugbewegungen, sondern die Zahl der vom Fluglärm stark betroffenen Menschen beschränken. Mit diesem Gegenvorschlag empfiehlt der Regierungsrat die Volksinitiative «für eine realistische Flughafenpolitik» zur Ablehnung.
Neun Stunden Nachtsperrzeit verlangt
Die im Juli 2004 eingereichte und nun vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlene Volksinitiative will die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Zürich-Kloten auf 250\'000 pro Jahr begrenzen und die Nachtsperrzeit auf mindestens neun Stunden verlängern. Zurzeit sind es jährlich 265\'000 Flugbewegungen.
Der Gegenvorschlag des Regierungsrats sieht die Einführung eines neuen Richtwertes vor, der die Anzahl der vom Fluglärm stark beeinträchtigten Menschen beschränkt. Damit würde eine neues Instrument geschaffen, das nicht an den Flugbewegungen, sondern direkt an der Lärmbelästigung der Betroffenen ansetzt.
Orientierung am Jahr 2000
Die zu festzulegende Obergrenze hätte sich an der Flugbewegungszahl im Jahr 2000 zu orientieren. Damals wies der Flughafen Zürich 326\'000 Flugbewegungen aus. Das Jahr 2000 als Ausgangslage sei sinnvoll, weil der Flughafen Zürich zu jener Zeit auch in der Bevölkerung breite Akzeptanz gefunden habe, sagte die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer (svp.).
Zurzeit seien Fachleute der Empa daran, den Richtwert wissenschaftlich sauber zu ermitteln. Die Resultate sollen im kommenden Frühling präsentiert werden. Wie die Volkswirtschaftsdirektorin weiter erklärte, sei das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) einverstanden, die Grundidee eines solchen Richtwerts in den laufenden Gesprächen zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL-Prozess) zu berücksichtigen.
Die Einhaltung des Richtwerts wäre für die Zürcher Behörden verbindlich. Regelmässig müssten diese kontrollieren, dass die Zahl der vom Fluglärm stark gestörten Personen nicht überschritten wird. Die negativen Auswirkungen des Flugverkehrs würden mit damit begrenzt und dem Flughafen dennoch ein massvoller Entwicklungsspielraum belassen, begründet der Regierungsrat seine Haltung.
Durch internationale Vereinbarungen gebunden
Die Volksinitiative werfe auch schwierige Rechtsfragen auf. Zum einen sei die Gesetzgebung über die Luftfahrt Sache des Bundes. Zudem sei der nationale Handlungsspielraum in der Luftfahrtpolitik durch internationale Vereinbarungen und die bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der EU stark eingeschränkt. Deshalb sei davon auszugehen, dass der Bund gar nicht auf die Forderungen der Zürcher Initiative eintreten würde.Nach Ansicht der Zürcher Regierung würde die Umsetzung der Initiative auch schwere gesamtwirtschaftliche Nachteile bringen. Eine neunstündige Nachtflugsperre würde die Aufrechterhaltung der interkontinentalen Anbindung des Flughafens Zürich praktisch ausschliessen, was negative wirtschaftliche Folgen hätte. (NZZ, 06.01.06)
siehe auch:
Mednienmitteilung VFSN
Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Volksinitiative «Für eine realistische Flughafenpolitik» (Medienmitteilung des Regierungsrates)
Kein unkontrolliertes Wachstum auf Kosten der Bevölkerung (Stellungnahme des Initiativ-Komitees Volksinitiative für eine realistische Flughafenpolitik)
Gegenvorschlag zur Flughafen-Initiative (TA)