Tagesschau: 1.3 Milliarden Entschädigung für Fluglärm
In einem Präzedenzfall in Opfikon-Glattbrugg hat das Bundesgericht den Grundeigentümern Recht gegeben. Ihre Ansprüche wegen Wertverminderung seien nicht verjährt. Den Kanton Zürich und den Flughafen Unique könnte dies teuer zu stehen kommen. Heute morgen gab es erste Verhandlungen über Entschädigungen zwischen Unique und den Eigentümern.
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Dem Flughafen drohen Forderungen von 1.3 Milliarden Franken, riesige Rückstellungen wären nötig.