2014

Änderung Lärmschutzgesetz (VFSN)

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Das Argument, dass die Gemeinden sich entwickeln wollen, darf nicht ausschlaggebend sein für eine Anpassung des Lärmschutzgesetzes.   Das Lärmschutzgesetz hat nicht die Bedürfnisse der Gemeinden zu befriedigen sondern dient dem Schutz der Bevölkerung. Gerade die Lärmgrenzwerte in der Nacht sind besonders zu beachten, ist doch die Schädlichkeit von Aufwachreaktionen mehrfach wissenschaftlich fundiert nachgewiesen worden. Art. 15 USG verlangt, Grenzwerte für Lärm nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung festzulegen und nicht nach dem Bedürfnis von Gemeinden.

Fluglärm: Verordnungsänderung für eine massvolle Entwicklung besiedelter Gebiete (UVEK)

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In Gebieten, die von Fluglärm betroffen sind, soll es künftig unter bestimmten Bedingungen möglich sein, Bauzonen auszuscheiden, neue Gebäude zu errichten oder bestehende aus- und umzubauen.   Das UVEK hat am 3. März 2014 eine entsprechende Revision der Lärmschutz-Verordnung in die Anhörung geschickt. Damit würden vorab Gemeinden um den Flughafen Zürich die Möglichkeit erhalten, bestehende Siedlungsgebiete zu verdichten.

Beim Ausscheiden oder Erschliessen von Bauzonen sowie beim Bau von Wohngebäuden müssen Grenzwerte zum Schutz vor Lärm eingehalten werden.

Wechsel an VFSN Spitze (VFSN)

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Nach 12 Jahren als Präsident des Verein Flugschneise Süd - NEIN wird Thomas Morf an der GV vom 4. März zurücktreten.

Bereits vor zwei Jahren hat der Mitbegründer und langjährige Präsident des VFSN die Mitglieder informiert, dass er an der GV 2014 zurücktreten werde. Diese lange Übergangszeit stellte sicher, dass sein Know how weitergegeben werden konnte. Thomas Morf ist überzeugt, dass der VFSN auch weiterhin gegen die Wachstumsgier der Aviatikindustrie kämpfen wird. Die nächste Kampagne gegen die geplanten Südstarts Straight ist bereits in Vorbereitung.

«Längere Nachtruhe wäre fatal» (ZOL)

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Der Flughafen steht vor grossen Herausforderungen.Er will die Pisten verlängern und braucht dazu das Vertrauender Bevölkerung. Er will genügend Mieter finden, um endlichmit dem Bau des Milliardenprojekts The Circle starten zu können. Flughafen-CEO Thomas Kern sagt, wie er diese Ziele erreichen will.

INTERVIEW: BENJAMIN GEIGER, HEINZ ZÜRCHER UND ANDREAS FREI

Herr Kern, der Auftrag des Flughafens lautet, für die Schweiz das Tor zur Welt zu sein.Wie wollen Sie unter den schwierigen politischen und wirtschaftlichen Rahmen- bedingungen diesen Auftrag erfüllen?

Bundesrätin Leuthard erörterte mit deutschen Amtskollegen Verkehrs- und Energiethemen (UVEK)

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Bundesrätin Doris Leuthard weilte heute auf Arbeitsbesuch in Berlin und traf sich dabei mit Vizekanzler Sigmar Gabriel, der dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorsteht, sowie dem deutschen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Bei den Gesprächen ging es um Bahnthemen, den Flugverkehr sowie um Energiefragen.

Bundesrätin Doris Leuthard besprach mit dem deutschen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verschiedene Bahnthemen.

BAZL bewilligt nächtliche Messflüge am Flughafen Zürich für das Jahr 2014 (BAZL)

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Der Flughafen Zürich erhält die Möglichkeit, im laufenden Jahr drei Serien von Messflügen ausserhalb der Betriebszeiten durchführen zu lassen.   Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafen Zürich AG genehmigt. Die Messflüge finden von Ende Februar bis Anfang März, Anfang Juni und von Ende August bis Anfang September statt.

Die internationalen Luftfahrt-Normen sehen vor, dass die Funktionalität und Genauigkeit von Navigationsanlagen auf Flughäfen zweimal jährlich überprüft werden müssen.

Stiftung gegen Fluglärm verlangt Westanflüge (StgFl)

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„Aargau Connection“ verhindert Lösung der Vernunft – Lägern ist kein Hindernis.

Die vor über zehn Jahren geforderte Westanflugpiste 10 am Flughafen Zürich kann die Fluglärmproblematik entspannen und die Kantone Thurgau, St. Gallen und Zürich von Fluglärm entlasten. Sie erlaubt einen weitgehend kreuzungsfreien Betrieb und verhindert auch die von der Zürcher Bevölkerung gefürchteten Südstarts „straight". Dies ist die Auffassung der Stiftung gegen Fluglärm, die sich für die Interessen des Flughafens Zürich sowie der Anliegerkantone und ihrer Bevölkerung einsetzt.

BAZL legt Lärmberechnung für den Flughafen Zürich öffentlich auf (BAZL)

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird in vier betroffenen Gemeinden rund um den Flughafen Zürich Unterlagen zur neu berechneten Fluglärmbelastung öffentlich auflegen. Diese sind noch Bestandteil des vorläufigen Betriebsreglementes des Flughafens Zürich.

In seinem Entscheid vom  März 2005 über das sogenannte vorläufige Betriebsreglement (vBR) für den Flughafen Zürich hatte das BAZL die zulässigen Lärmimmissionen des Flughafens festgelegt. Aufgrund von Beschwerden ordnete das Bundesgericht  im Dezember 2010 Änderungen am genehmigten Betriebsreglement an.