In seinem Entscheid vom März 2005 über das sogenannte vorläufige Betriebsreglement (vBR) für den Flughafen Zürich hatte das BAZL die zulässigen Lärmimmissionen des Flughafens festgelegt. Aufgrund von Beschwerden ordnete das Bundesgericht im Dezember 2010 Änderungen am genehmigten Betriebsreglement an. So wurde der Abdrehpunkt auf der Abflugroute in Richtung Westen um 300 Meter verschoben. Die daraus entstandenen Änderungen der Fluglärmbelastung wurden im Auftrag des BAZL neu berechnet.
Da die EMPA dafür ein neues Fluglärmberechnungsmodell einsetzte, resultierten zusätzlich verschiedene kleineren Abweichungen zu den bisherigen Berechnungen. Diese Abweichungen betreffen Gebiete in wenigen Gemeinden rund um den Flughafen. In den Gemeinden Bachs, Kloten, Rümlang und Winkel sind dadurch einige Grundstücke in der Bauzone neu von Lärmbelastungen über den Grenzwerten betroffen. Für diese Gebiete hat die Flughafen Zürich AG beim BAZL Erleichterungen vom Lärmschutz beantragt. Das BAZL legt die neue Lärmberechnung in den betroffenen Gemeinden öffentlich auf. Die Einsprachefrist läuft vom 24. Februar bis zum 25. März 2014. Vor seinem Entscheid holt das BAZL auch die Stellungnahmen der zuständigen Fachstellen des Kantons Zürich und des Bundes ein.