Südanflug-Urteil in weiter Ferne (ZSZ)
Ob Südanflüge legal sind, bleibt weiterhin ungeklärt. Das Beschwerdeverfahren wird neu organisiert. Die Südschneiser sind empört.
Andreas Schürer
Die Hoffnung der Südanflug-Gegner hatte einen Namen: Z-2003-65/B-2003-48. Diese Dossiernummer hat die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko Inum) dem Südanflug-Verfahren gegeben. Eröffnet wurde das Dossier, nachdem verschiedene Parteien gegen das im Juni 2003 bewilligte Betriebsreglement 5 der Flughafen Zürich AG Beschwerde eingereicht hatten.