Südanflug-Urteil in weiter Ferne (ZSZ)

Publiziert von VFSNinfo am

Ob Südanflüge legal sind, bleibt weiterhin ungeklärt. Das Beschwerdeverfahren wird neu organisiert. Die Südschneiser sind empört.

Andreas Schürer

Die Hoffnung der Südanflug-Gegner hatte einen Namen: Z-2003-65/B-2003-48. Diese Dossiernummer hat die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko Inum) dem Südanflug-Verfahren gegeben. Eröffnet wurde das Dossier, nachdem verschiedene Parteien gegen das im Juni 2003 bewilligte Betriebsreglement 5 der Flughafen Zürich AG Beschwerde eingereicht hatten. Jetzt wird das Südanflug-Verfahren geschlossen, ohne dass ein Entscheid gefällt worden ist. Grund: Das Betriebsreglement 5 ist inzwischen durch das ebenfalls vorläufige Betriebsreglement 6 ersetzt worden, das neuen deutschen Verordnungen Rechnung trägt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat das Betriebsreglement 6 im März 2005 teilweise bewilligt. Auch gegen diesen Entscheid gab es eine Beschwerdeflut - von Parteien mit unterschiedlichsten Interessen. Jetzt hat die Reko Inum beschlossen, alle Beschwerden zu vereinen. Die im Jahr 2003 vorgebrachten Einwände der Südanflug-Gegner werden also in das neue Verfahren integriert - und nicht separat entschieden. Gemäss dem Entscheid der Reko Inum kann so sichergestellt werden, dass im neuen Gesamtverfahren alle Parteirechte wahrgenommen werden können.

VFSN geht vors Bundesgericht

Für die Südschneiser ist der Entscheid ein Ärgernis. Urban Scherrer, Verantwortlicher für das rechtliche Vorgehen des Vereins Flugschneise Süd -Nein (VFSN), sagt: «Das Südanflug-Verfahren wäre nach drei Jahren entscheidungsreif. Jetzt wird ein Urteil wieder um mindestens zwei Jahre hinausgezögert.» Scherrer ortet hinter dem Entscheid der Reko Inum eine politisch motivierte Verzögerung. «Mit dieser Taktik kann jahrelang ohne Rechtsentscheid von Süden her angeflogen werden.» Und er befürchtet: «Vielleicht wird in zwei Jahren das Betriebsreglement 7 bewilligt sein - und unsere Beschwerde erneut gegenstandslos.» Den Entscheid der Reko Inum wird der VFSN gemäss Scherrer deshalb ans Bundesgericht weiterziehen.

Kathrin Dietrich, die zuständige Richterin der Reko Inum, will sich inhaltlich zum Entscheid nicht äussern. Den Vorwurf, die Rekurskommission verzögere den Entscheid über die Rechtmässigkeit der Südanflüge bewusst, weil dies politisch gewünscht sei, weist sie aber weit von sich: «Wir sind völlig unabhängig und entscheiden aufgrund der geltenden Gesetze. Die Politik hat überhaupt keinen Einfluss auf unsere Entscheide.» Wann ein Entscheid erwartet werden kann, ist von Dietrich nicht zu erfahren.

Zürichsee-Zeitung, 30.06.06



Kommentar VFSN:
Wir glauben Frau Dietrich aufs Wort, vor allem wenn wir dies lesen: Eine unglaubliche Geschichte - Chronologie der Südanflüge (VFSN)

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