BAZL legt das Schutzkonzept Süd für den Flughafen Zürich öffentlich auf (BAZL)
Mit Urteil vom 22. Dezember 2010 zum so genannten vorläufigen Betriebsreglement (vBR) hatte das Bundesgericht unter anderem die Flughafen Zürich AG verpflichtet, dem BAZL innert Jahresfrist ein Schallschutzkonzept einzureichen, um die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen zu schützen.