Behörden

BAZL legt Lärmberechnung für den Flughafen Zürich öffentlich auf (BAZL)

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird in vier betroffenen Gemeinden rund um den Flughafen Zürich Unterlagen zur neu berechneten Fluglärmbelastung öffentlich auflegen. Diese sind noch Bestandteil des vorläufigen Betriebsreglementes des Flughafens Zürich.

In seinem Entscheid vom  März 2005 über das sogenannte vorläufige Betriebsreglement (vBR) für den Flughafen Zürich hatte das BAZL die zulässigen Lärmimmissionen des Flughafens festgelegt. Aufgrund von Beschwerden ordnete das Bundesgericht  im Dezember 2010 Änderungen am genehmigten Betriebsreglement an.

Bund startet Ausschreibung für den zivilen Betrieb des Flugplatzes (BAZL)

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt und das VBS eröffnen am Montag, 16. Dezember 2013, die Ausschreibung für eine mögliche zivile Nutzung des Flugplatzes Dübendorf. Ausgegangen wird von einem Betrieb der Piste Dübendorf durch die Geschäftsfliegerei und einer Mitbenutzung durch die Luftwaffe.  Der Bundesrat wird Mitte 2014 über das weitere Vorgehen entscheiden.

Im Februar 2013 hat der Bundesrat  aus strategischen Überlegungen entschieden, vorderhand an einer fliegerischen Nutzung der Piste in Dübendorf festzuhalten und deren Weiternutzung durch einen zivilen Betreiber zu prüfen.

BAZL genehmigt Lärmschutzkonzept Süd für den Flughafen Zürich (BAZL)

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL genehmigt ein neues Lärmschutzkonzept des Flughafens Zürich. Es sieht Schutzmassnahmen für rund 1300 Liegenschaften im Süden des Flughafens vor. Diese sind besonders von den morgendlichen Südanflügen betroffen. Der Flughafen wird aber noch zu einem weitergehenden Schutzkonzept verpflichtet.

Am 22. Dezember 2010 hat das Schweizerische Bundesgericht die Flughafen Zürich AG (FZAG) verpflichtet, dem BAZL ein Schallschutzkonzept vorzulegen.

Flughafen Zürich AG beginnt mit Bau der Bodenstation für GPS-Anflug (Flughafen Zürich)

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Die Flughafen Zürich AG investiert vier Millionen Franken in eine GBAS-Bodenstation und unterstützt damit die Einführung modernster Anflugverfahren.   Vertreter der Flughafen Zürich AG und des Technologiekonzerns Honeywell haben am 22. Mai 2013 den Vertrag für den Kauf und die Installation der Anlage, welche den GPS-Anflug präzisiert, unterzeichnet. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich am 27.

Informationstreffen zum Staatsvertrag mit Deutschland (BAZL)

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Vertreter der Schweiz und Deutschlands haben sich heute in Basel bei einem Informationstreffen über verschiedene Punkte des Fluglärm-Staatsvertrages ausgetauscht.  Die Schweiz bekräftigte dabei, dass es keine Nachverhandlungen des Vertrages geben werde, zeigte sich aber bereit, offene Fragen zur An-wendung des Vertrages zu klären.

Am Montag, 22. April 2013, haben sich in Basel Vertreter der Schweiz und Deutschlands bei einem Informationstreffen über die Auswirkungen des Fluglärm-Staatsvertrags ausgetauscht.

Bundesrat prüft Dübendorf zivilaviatisch weiter zu nutzen (BAZL)

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Der Bundesrat hält aus grundsätzlichen Überlegungen vorderhand an einer fliegerischen Nutzung der Piste des Militärflugplatzes Dübendorf fest.   Er hat deshalb das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem VBS ein öffentliches Einladungsverfahren durchzuführen, damit mögliche Interessenten eine Offerte als Betreiber des Flugplatzes für einen Zeitraum von 20 Jahren einreichen können. Das UVEK wird dem Bundesrat bis spätestens Mitte 2014 über die Ergebnisse Bericht erstatten.

BAZL bewilligt nächtliche Messflüge am Flughafen Zürich für das Jahr 2013 (BAZL)

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Der Flughafen Zürich erhält die Möglichkeit, im laufenden Jahr zwei Serien von Messflügen ausserhalb der Betriebszeiten durchführen zu lassen.  Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafen Zürich AG genehmigt. Die Messflüge finden Mitte März sowie von Ende August bis Anfang September statt.

Die internationalen Luftfahrt-Normen sehen vor, dass die Funktionalität und Genauigkeit von Navigationsanlagen auf Flughäfen zweimal jährlich überprüft werden müssen.

Bericht zur Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich liegt vor (BAZL)

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Als Reaktion auf den schweren Vorfall zwischen zwei startenden Verkehrsflugzeugen im März 2011 auf dem Flughafen Zürich hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL eine umfassende Analyse der Betriebsverfahren in Auftrag gegeben.  Der Bericht zur Sicherheitsüberprüfung liegt nun vor. Er benennt Risiken des heutigen Betriebs und beschreibt eine Reihe von Massnahmen, mit welchen die Sicherheit auf dem Flughafen verstärkt werden kann. Das BAZL klärt zusammen mit den beteiligten Akteuren die Umsetzung von Massnahmen.

Nach dem schweren Vorfall vom 15.

Schutzkonzept Süd zum vorläufigen Betriebsreglement (BAZL)

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Mit Urteil vom 22. Dezember 2010 über das sog. vorläufige Betriebsreglement (vBR) hatte das Schweizerische Bundesgericht die Flughafen Zürich AG verpflichtet,   dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) innert Jahresfrist ein Schallschutzkonzept einzureichen, um die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen zu schützen. Das Schutzkonzept Süd lag in den betroffenen Gemeinden vom 27. Februar bis zum 28. März 2012 öffentlich auf.

Das BAZL hat die Instruktion des Verfahrens abgeschlossen.