BAZL legt Lärmberechnung für den Flughafen Zürich öffentlich auf (BAZL)
In seinem Entscheid vom März 2005 über das sogenannte vorläufige Betriebsreglement (vBR) für den Flughafen Zürich hatte das BAZL die zulässigen Lärmimmissionen des Flughafens festgelegt. Aufgrund von Beschwerden ordnete das Bundesgericht im Dezember 2010 Änderungen am genehmigten Betriebsreglement an.