Im Februar 2013 hat der Bundesrat aus strategischen Überlegungen entschieden, vorderhand an einer fliegerischen Nutzung der Piste in Dübendorf festzuhalten und deren Weiternutzung durch einen zivilen Betreiber zu prüfen. Nach Prüfung mehrerer Optionen hat er zudem festgelegt, dass von Dübendorf aus kein planmässiger Linien- oder Charterverkehr durchgeführt wird, sondern dieser Flugplatz für die Leichtaviatik, insbesondere für die Geschäftsfliegerei und für Werkflüge zur Verfügung stehen soll.
Die Luftwaffe wird nach dem neuen Stationierungskonzept der Armee in Dübendorf zukünftig eine Helikopterbasis betreiben und die Piste - sofern diese von einem zivilen Betreiber im Baurecht übernommen wird - nur noch mitbenutzen. Auch die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega wird ihre Basis in Dübendorf weiter betreiben. Für die Erstellung eines nationalen Innovationsparks bleibt eine genügend grosse Landfläche auf dem Areal des heutigen Militärflugplatzes reserviert; diese ist nicht Bestandteil der zivilaviatischen Ausschreibung.
Um den Flugplatz Dübendorf während mindestens 20 Jahren zivil weiternutzen zu können, sucht der Bund einen geeigneten zivilen Betreiber. Für diesen stellt die Nutzung der Piste Dübendorf für die Geschäftsfliegerei (Business Aviation) ein wichtige Option dar. Die Schweiz verfügt über die drittgrösste Business-Aviation-Flotte in Europa. Diese generiert eine jährliche Wertschöpfung von über einer Milliarde Franken.
Bei der Festlegung des Rahmens für einen zivilen Betrieb des Flugplatzes haben die Bundesstellen auch berücksichtigt, dass der Flugplatz in einem dicht besiedelten Gebiet liegt. Entsprechend wird die Zahl der jährlich möglichen Flüge auf etwa 28‘000 beschränkt; heute finden insgesamt etwa 14‘000 militärische und zivile Flüge statt. Die Betriebszeiten würden im Vergleich zum heutigen Militärbetrieb ausgeweitet, sind aber deutlich weniger lang als diejenigen des Flughafens Zürich.
Die Bewerbungsunterlagen können ab Montag, 16. Dezember 2013, 10 Uhr, in elektronischer Form auf der Internetseite www.bazl.admin.ch bezogen werden. Bewerbungen können bis spätestens Freitag, 4. April 2014, 16.00 Uhr, eingereicht werden. Die Bundesstellen werden die Bewerbungen beurteilen und dem Bundesrat bis Mitte 2014 Empfehlungen für das weitere Vorgehen unterbreiten.