Behörden
Gekröpfter Nordanflug: Ablehnung des Gesuchs unverständlich (Unique)
Seit Einführung der Südanflüge im Oktober 2003 wurde mit Hochdruck an einer Lösung für eine teilweise Entlastung dieser Anflüge gearbeitet. Die Ablehnung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit dem Argument der Sicherheit ist unverständlich, da das Gesuch sämtliche internationalen Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Die einseitige deutsche Durchführungsverordnung (DVO) zwang Unique (Flughafen Zürich AG) im Oktober 2003 zur Einführung der Südanflüge, um den Flugverkehr auch während der deutschen Sperrzeiten aufrechterhalten zu können.
Regierungsrat ist enttäuscht über Entscheide des UVEK zum Flughafen Zürich (RR)
Der Regierungsrat nimmt mit Enttäuschung den Entscheid des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation des Bundes (UVEK) zur Kenntnis, nach ausgedehnten Sicherheitsüberprüfungen das Gesuch der Flughafen Zürich AG nach Einführung des Gekröpften Nordanflugs nicht zu genehmigen. Ebenso enttäuscht ist der Regierungsrat über den seines Erachtens verfrühten Zeitpunkt der Kommunikation zum weiteren Vorgehen im SIL-Prozess.
Flughafen ZH: Gespräche mit Deutschland für eine Neuregelung der Anflüge werden fortgeführt (UVEK)
SIL-Prozess Flughafen Zürich: Bund für drei Betriebsvarianten und gegen Parallelpiste (BAZL)
BAZL lehnt Gesuch für gekröpften Nordanflug ab (BAZL)
BAZL genehmigt Gesuche der Kantone für Nachtflüge während der Euro 2008 (BAZL)
Am 9.
Lärm-Verursacher sollen Lärm-Kosten tragen (BAFU)
Lärm hat viele Ursachen, aber im Wesentlichen nur zwei Wirkungen: Einerseits belästigt er breite Teile der Bevölkerung und kann deren Gesundheit beeinträchtigen, andererseits beeinflusst er damit auch die Attraktivität von Wohnungen und Häusern. Beides verursacht Kosten.