Lärm hat viele Ursachen, aber im Wesentlichen nur zwei Wirkungen: Einerseits belästigt er breite Teile der Bevölkerung und kann deren Gesundheit beeinträchtigen, andererseits beeinflusst er damit auch die Attraktivität von Wohnungen und Häusern. Beides verursacht Kosten. Menschen werden krank, müssen sich ärztlich behandeln lassen oder fehlen am Arbeitsplatz. Gleichzeitig verlieren Wohnungen und Häuser an lärmigen Lagen an Wert.
Allein durch Strassen- und Eisenbahnlärm entstehen nach den Schätzungen des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) so Kosten von rund einer Milliarde Franken pro Jahr. 90% davon sind Wertverluste von Liegenschaften, 10% sind Gesundheitskosten. In diesen Zahlen sind die Auswirkungen von beispielsweise Flug- und Industrielärm noch nicht enthalten. Ebenfalls noch nicht eingeflossen ist die Verminderung der touristischen Attraktivität von Erholungsgebieten durch die Verlärmung. Für die Bekämpfung des Verkehrslärms werden nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) nur rund 160 Millionen Franken jährlich eingesetzt.
Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung fordert den Bund und die Kantone angesichts dieser Zahlen dringend auf, das Verursacherprinzip bei der Lärmbekämpfung konsequenter umzusetzen. Die Kosten des Lärms sollen den Lärm-Verursachern so vollständig wie möglich angelastet werden, denn nur so haben sie ein Interesse an der Vermeidung von Lärm. Für die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung ist es falsch und volkswirtschaftlich schädlich, wenn diese Kosten weiterhin von der Allgemeinheit getragen werden.
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