Zum Jahresende ein Erfolg für den Süden, eine Schlappe für den Flughafen und das BAZL in Sachen Betriebsreglement (BR)
Nach dem 260-seitigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.09.2021, womit das BR-2014 in weiten Teilen aufgehoben wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur einzelne Genehmigungsgegenstände des BR-2014 zu einer neuen Entscheidung ans BAZL zurückgewiesen, sondern auch neue Abklärungen und Entscheide durch die Sachplanbehörde für das SIL-Objektblatt Flughafen Zürich verlangt. Das aktuell gültige SIL-Objektblatt kann demzufolge auch nicht als Grundlage für eine allfällige Genehmigung des BR-2017 dienen. Ohne diese Grundlage ist somit kein Entscheid über das BR-2017 möglich.