BR2017

Zum Jahresende ein Erfolg für den Süden, eine Schlappe für den Flughafen und das BAZL in Sachen Betriebsreglement (BR)

Publiziert von VFSN-info am

Nach dem 260-seitigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.09.2021, womit das BR-2014 in weiten Teilen aufgehoben wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur einzelne Genehmigungsgegenstände des BR-2014 zu einer neuen Entscheidung ans BAZL zurückgewiesen, sondern auch neue Abklärungen und Entscheide durch die Sachplanbehörde für das SIL-Objektblatt Flughafen Zürich verlangt. Das aktuell gültige SIL-Objektblatt kann demzufolge auch nicht als Grundlage für eine allfällige Genehmigung des BR-2017 dienen. Ohne diese Grundlage ist somit kein Entscheid über das BR-2017 möglich.

Flughafen Zürich beantragt Teilgenehmigung des BR 2014 (Fokus)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Flughafen Zürich hat beim BAZL am 31. Mai 2017 die Teilgenehmigung für das BR 2014 beantragt, soweit dieses – unter Verzicht auf die Inanspruchnahme des deutschen Luftraumes – alleine auf Schweizer Hoheitsgebiet umgesetzt werden kann.

Zum Hintergrund: Bereits im Oktober 2013 hatte der Flughafen Zürich beim Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Genehmigung für das sog. Ost-Entflechtungskonzept (BR 2014) beantragt, das insbesondere während der Schutzzeiten der 220. DVO geflogen werden soll.