Dezember 2017

Fluglärm-Verfahren: Bundesgericht rügt Bundesverwaltungsgericht scharf (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Schätzungskommission, welche Enteignungen durch den Flughafen Zürich beurteilen muss, ist unterdotiert. Doch das Bundesverwaltungsgericht als Aufsichtsbehörde kümmert sich nicht darum. Nun schreitet das Bundesgericht ein.

(sda) Das Bundesgericht hat mit dem am Mittwoch publizierten Entscheid auf eine Aufsichtsbeschwerde des Präsidenten des Eidgenössischen Schätzungskommission Kreis 10 (ESchK 10) reagiert. Die Kommission ist ein erstinstanzliches Fachgericht, das über Enteignungen im Kanton Zürich entscheidet. Ihre Mitglieder sind nebenamtlich tätig.

«Es geht ums Landesinteresse» (TA)

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Das Glattal wehrt sich vehement gegen die Businessaviatik in Dübendorf. Nun äussert sich Bazl-Chef Christian Hegner.

Würden Sie Volketswil mit seinen 20 000 Einwohnern als Wohngegend empfehlen?
Durchaus, es ist eine interessante Gegend, nahe bei Zürich, gut erschlossen, gute Infrastruktur . . .

. . . und ein Ort, über den bald 30 000 Businessjets an- und abfliegen.
Es sind nicht so viele. Neben den 15 000 heutigen Flügen von Armee, Rega, Kantonspolizei und Ju-Air kommen vielleicht 11 000 Bewegungen von Privatjets im Jahr dazu.

Auch 2016 mehr Lärmgeplagte rund um den Flughafen Zürich (finanzen.ch)

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Immer mehr Menschen werden rund um den Flughafen Zürich von Fluglärm gestört. Hauptgrund dafür ist allerdings nicht die Entwicklung des Flughafens, sondern das Bevölkerungswachstum. Deshalb will die Regierung die Berechnungsgrundlagen ändern.

Es ist ein jährliches Ritual der Zürcher Regierung. Seit zehn Jahren publiziert sie in der Vorweihnachtszeit die Zahl der von Fluglärm geplagten Menschen rund um den Flughafen. Gemäss Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) dürften sich höchstens 47\'000 Personen stark gestört fühlen.

Seilziehen um den Flughafen Zürich (Leserbriefe NZZ)

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Was gibt es Weltfremderes als die Auffassung, Lärmschutz nach 22 Uhr sei weltfremd?   Dieser Realitätsverlust ist aber nicht wettzumachen, solange die Flughafenlobby über das Hauptproblem nicht diskutieren will oder es gar nicht einmal wahrnimmt: Der Standort Kloten ist für einen internationalen Hub ungeeignet. Daher werden auch in Zukunft alle roten Linien überschritten und alle Zusicherungen missachtet werden müssen. Ein Kollisionskurs.
Conrad Weinmann, Zürich

Gemäss Andreas Schürer wird bei Flughafendiskussionen der Fluglärm zu sehr und die Wirtschaft zu wenig gewichtet.

Schnellabrollwege kommen vor das Bundesgericht (VFSN)

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Der Verein Flugschneise Süd - NEIN (VFSN) zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom16.10.2017 in Sachen Schnellabrollwege am Flughafen Zürich ans Bundesgericht weiter.

Nach eingehendem Studium des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und vertieften juristischen Beurteilungen hat der Vorstand des VFSN einstimmig beschlossen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Neubau von Schnellabrollwege auf Piste 34 am Flughafen Zürich ans Bundesgericht weiter zu ziehen. Die Beschwerde wurde in Lausanne am 30. November 2017 eingereicht.