Schnellabrollwege kommen vor das Bundesgericht (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Verein Flugschneise Süd - NEIN (VFSN) zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom16.10.2017 in Sachen Schnellabrollwege am Flughafen Zürich ans Bundesgericht weiter.

Nach eingehendem Studium des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und vertieften juristischen Beurteilungen hat der Vorstand des VFSN einstimmig beschlossen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Neubau von Schnellabrollwege auf Piste 34 am Flughafen Zürich ans Bundesgericht weiter zu ziehen. Die Beschwerde wurde in Lausanne am 30. November 2017 eingereicht. Nebst dem VFSN sind an der Beschwerde ebenso die "IG pro zürich 12" und die "Stiftung gegen den Fluglärm" beteiligt.

Im vorliegenden Urteil wird der Lärmbelastung zulasten der Bevölkerung praktisch keine Beachtung geschenkt und stattdessen in einseitiger Weise dem wirtschaftlichen Ausbau des Flughafens als Hub Rechnung getragen. Mit den neuen Schnellabrollwegen will der Flughafen seine “Stundenkapazitäten in den Spitzenzeiten am Morgen, Mittag und Abend“, (Zitat aus Art. 6.2. des Urteils des BVG), weiter ausbauen, „...da die Nachfrage nach Landeslots in Spitzenzeiten die angebotene Kapazität übersteige.“ Mit dieser Argumentation stellt der Flughafen gleich selber klar, dass es ihm mit dem Bau der vorgesehenen Schnellabrollwege nicht - wie oft behauptet - um mehr Sicherheit, noch den Abbau von Verspätungen oder gar um Lärmbekämpfung zugunsten der Bevölkerung geht, sondern in erster Linie um die Steigerung seiner Kapazität.

Der VFSN hat in dieser Angelegenheit vom Bundesgericht im Jahr 2010 bereits Recht erhalten indem es die vom Bundesverwaltungsgericht erlaubten Schnellabrollwege wieder verbot. Somit ist ein erneuter Weiterzug die konsequente Weiterführung unserer Politik, die sich für einen vernünftigen Flughafen Zürich einsetzt und auch die betroffenen Menschen schützen soll.

VFSN, 01.12.2017

Kontakt:
Matthias Dutli, Präsident, praesident@vfsn.ch
Edi Rosenstein, Geschäftsführer VFSN, gf@vfsn.ch