Bundesgericht soll Südanflüge stoppen (VFSN)
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2009 die Südanflüge für notwendig und dadurch zulässig beurteilt. Der Verein Flugschneise Süd – NEIN (VFSN) hat jetzt bei der höchstrichterlichen Instanz, dem Bundesgericht, Beschwerde dagegen erhoben.
Am 1. September 2003 hat der Verein Flugschneise Süd – NEIN (VFSN) die erste Beschwerde gegen die Südanflüge eingereicht. Mehr als 6 Jahre später, im Dezember 2009 hat das Gericht nun endlich ein Urteil gefällt. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Südanflüge für notwendig und dadurch zulässig.