Beschwerde gegen Flughafen-Betriebsreglement (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Stadt Zürich gelangt ans Bundesgericht

Die Stadt Zürich ruft in Sachen Flughafen-Betrieb das Bundesgericht an. Sie zieht den Entscheid des Bundesverswaltungsgerichts vom Dezember an die höchstrichterliche Instanz weiter.

(sda) Bei aller Anerkennung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens sei die Stadt nicht der Ansicht, dieser solle sich «losgelöst von allen raumplanungs- und umweltrechtlichen Vorgaben» entwickeln können, heisst es in einer Mitteilung der Stadt Zürich vom Montag. Sie ficht deshalb den Gerichtsentscheid an.

Südanflüge unzulässig

Ein Dorn im Auge ist der Stadt vor allem, dass das Bundesverwaltungsgericht Süd- und zusätzliche Ostanflüge für zulässig und notwendig erklärt hat. Eine solche Abkehr von der bisherigen Nordausrichtung gehe nicht an ohne Abstimmung mit dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt. Zudem verstiessen Südanflüge gegen verschiedene Vorschriften des Umwelt- und Raumplanungsrechts.

Wie schon früher beantragt die Stadt auch eine Ausweitung der Nachtruhe um eine Stunde. Sie will den Anwohnerinnen und Anwohnern schon ab 22 Uhr mehr Ruhe ermöglichen. Forderungen nach Nachtruhe- Verlängerung hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings abgewiesen.

Auch übrige Beschwerden abgewiesen

Das Gericht hatte über Beschwerden von zahlreichen Gemeinden, Firmen, Interessengruppen und Privaten zu entscheiden, die sich gegen die Genehmigung des vorläufigen Betriebsreglements durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wehrten. In den Hauptpunkten wies es die Beschwerden ab.

NZZ, 01.02.2010