Flughafen darf sich bei Lärmschutz Zeit lassen (NZZ)
(sda) Die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen im Süden des Flughafens Zürich müssen erst umgesetzt werden, wenn das Schutzkonzept für das Gebiet definitiv in Kraft tritt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Zwischenverfügung entschieden.
Auch Dübendorf und Opfikon abgewiesen
«Der Verein Flugschneise Süd – Nein» hat beantragt, dass die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sofort umzusetzen seien.