2005
Hohe Grundstückswertverluste durch Fluglärm (rbb)
"Dieses Ergebnis ist vernichtend und erschütternd", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann am Freitag in Berlin. Die Wertermittlungen der Planfeststellungsbehörde seien völlig unzureichend gewesen.
Ende der Südanflüge in Sicht (Fluglärmforum Süd)
BAZL gibt grundsätzlich grünes Licht zum Gekröpften Nordanflug:
Ende der Südanflüge in Sicht
Lichtblick für die Bewohnerinnen und Bewohner im Süden des Flughafens Zürich: Der Gekröpfte Nordanflug ist laut Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) „zwar anspruchsvoll, aber für die Piloten zu bewältigen“.
Gekröpfter Nordanflug ist möglich (TA)
Das BAZL bestätigt: Der gekröpfte Nordanflug ist eine realistische Alternative zu Süd- und Ostanflug
Kommentar VFSN zur Information des BAZL
Damit ist man der Lösung des Fluglärmproblems einen grossen Schritt näher gekommen, indem Anflüge über dicht besiedelte Gebiete vermieden werden können.
Obwohl noch weitere Abklärungen durchgeführt werden, lassen die fundierten, von Skyguide in Zusammenarbeit mit ausländischen Spitzenkapazitäten erarbeiteten Grundlagen keinen Zweifel an der Machbarkeit des Anflugverfahrens zu.
Die Einsicht des BAZL, dass eine Einführung bereits 2007 durchaus realistisch ist, lässt die Süd- und Ostgemeinden hoffen.
Gekröpfter Nordanflug auf den Flughafen Zürich: Stand des Bewilligungsverfahrens (BAZL)
Nachtruhe nur bei Schönwetter (Südkurier)
Waldshut/Kloten
Enttäuscht von der Wirkung der deutschen Verordnung zum Flughafen Kloten sind die Bewohner im östlichen Kreis Waldshut nach den Herbstmonaten. Laut Verordnung sollten, wie berichtet, werktags vor 7 Uhr und nach 21 Uhr abends keine Flugzeuge mehr von Norden her über Deutschland zur Landung anfliegen. Tatsächlich wurden im Oktober von Deutschland 542 und im November 347 Ausnahmen genehmigt. Die Zahlen sind umso überraschender, als in diesem Herbst die Piste für Süd-Anflüge erstmals mit einem Instrumenten-Landesystem ausgerüstet ist.
Disziplinaruntersuchung gegen BAZL-Mitarbeiter (BAZL)
Angestellte der Eidgenossenschaft sind gestützt auf das Bundespersonalrecht verpflichtet, die Interessen des Bundes als Arbeitgeber zu wahren.
VFSN-info Nr. 2 (VFSN)
VFSN-info als PDF:
VFSN-info Nr. 2 vom Dezember 2005 als PDF (756kB)
Politik allgemein (VFSN)
Politik
Auf allen Ebenen der Politik treffen wir die gleichen, folgenden Grundstrukturen an:
Das Volk: der Souverän
Das Schweizer Volk ist laut Bundesverfassung der Souverän des Landes, also die oberste politische Instanz. Die Volksrechte (Wahlrecht, Stimmrecht etc.) sind differenziert, je nach politischer Ebene (Bund, Kanton, Gemeinde)
Das Parlament: die Legislative
Die Mitglieder der Legislative werden von Volk auf eine bestimmte Zeit gewählt, sie sind die Volkvertreter.