"Dieses Ergebnis ist vernichtend und erschütternd", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann am Freitag in Berlin. Die Wertermittlungen der Planfeststellungsbehörde seien völlig unzureichend gewesen. Es sei unverständlich, wie der Planfeststellungsbeschluss davon ausgehen konnte, dass sowohl der befürchtete als auch der tatsächliche Fluglärm zu einer Wertminderung von nur 15 Prozent von Wohnimmobilien in der Nähe des Flughafens führen würde, ergänzte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Damit sei auch die Schlussfolgerung der Behörde falsch, dass die Wertminderung von Grundstücken durch den Fluglärm finanziell von dem Projektträger nicht ausgeglichen werden müsste. Bis zu einer Wertminderung von maximal 15 Prozent muss nach bisheriger Rechtsprechung kein Ausgleich gewährt werden. Für darüber liegende Werte sieht der Gesetzgeber keine Regelung vor, da ein Fluglärmgesetz fehlt. (rbbonline, 16.12.05)